Titelschutzanzeige-Buchveroeffentlichung

Vorsicht Falle: Schütze Deinen Titel, bevor andere es tun!

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Ein guter Titel muss vieles leisten:

Er soll den Inhalt möglichst genau auf den Punkt bringen, das Buch auf allen Kanälen optimal sichtbar machen und gleichzeitig seinen Verkauf ankurbeln. Ist die vermeintlich perfekte Formulierung gefunden, gilt es noch eine entscheidende rechtliche Hürde zu nehmen. Denn wurde bereits ein anderes Werk unter dem gewünschten oder einem ähnlichen Titel publiziert, ist dieser verbindlich geschützt und steht nicht mehr für Deine Veröffentlichung zur Verfügung. Dr. Jörg Gerschlauer von MVB erklärt, wie Du Dich und Dein Werk rechtzeitig schützen kannst. 

Ein Gastbeitrag von Dr. Jörg Gerschlauer 

Wer ein Buch auf den Markt bringen möchte, hat viele Dinge zu beachten. Ein Aspekt, der dabei immer wieder vergessen wird, ist der Titelschutz. Wenn Du einen geschützten Titel verwendest, erhältst Du im schlechtesten Fall Post vom Anwalt und wirst zur Unterlassung aufgefordert – bei schuldhaftem Handeln kann sogar Schadenersatz fällig werden. Dabei lässt sich durch frühzeitige Recherche und die Buchung einer so genannten Titelschutzanzeige schon vor Erscheinen des Buchs Rechtssicherheit herstellen. 

Was kann ich schützen?

In Deutschland sind „Werktitel“ durch das Markengesetz geschützt und können nicht mehrfach verwendet werden – das gilt auch für Haupt-, Einzel- und Untertitel sowie Reihen- und Serientitel von Büchern. Ein Titel, dessen zugehöriges Werk es nicht oder noch nicht gibt, kann grundsätzlich nicht geschützt sein. 

Allerdings ist nur ein unterscheidungskräftiger Titel auch ein schutzfähiger Titel. Der Schutz gilt dabei nicht nur für „starke“ Titel, wie z. B. „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“, sondern auch für sogenannte „schwache“ Titel, die z. B. über eine reine Ortsbezeichnung wie „Frankfurt am Main“ hinausgehen. 

Wie kann ich schützen?

Schutz können Titel auf zwei Wegen erlangen: 

  1. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt ein Titelgrundsätzlich automatisch als geschützt, sofern kein anderweitiger Titelschutz besteht. 
  2. Den Titelschutz kannst Du aber auch vorverlegen, und zwar durch die Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige, z. B. im Fachmagazin Börsenblatt. 

In beiden Fällen darf der geschützte Titel von niemand anderem mehr benutzt werden. 

Wie gehe ich vor?

Du musst sicherstellen, dass Dein geplanter Titel auch wirklich verwendet werden darf, um das Risiko einer Unterlassungsklage bis hin zu Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Hierzu sind Recherchen nötig, ob der Titel in Gebrauch oder durch eine Titelschutzanzeige geschützt ist. 

Also, Titel schützen lassen! Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn einem jemand den Titel kurz vor Erscheinen „wegschnappt“. Der Titelschutz tritt mit der Veröffentlichung einer entsprechenden Anzeige in Kraft, dann kann ihn Dir keiner mehr wegnehmen. Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Titelschutz zusammen mit der Rechtsanwältin Katharina Winter in einem FAQ zusammengestellt. Außerdem steht auf unserer Seite das „Merkblatt zu Titelschutzfragen“ vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels zum Download zur Verfügung. 

Unter www.boersenblatt.net/titelschutz kannst Du bestehende Titelschutzanzeigen recherchieren und eigene aufgeben. Unser Anzeigen-Team hilft Dir bei Fragen zur Buchung gerne weiter: anzeigen@mvb-online.de. Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. 

PS: Informationen zu weiteren MVB-Angeboten für Autorinnen und Autoren, wie zum Beispiel die ISBN, das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) oder die Gemeinschaftspräsentation Livro auf den Buchmessen in Frankfurt und Leipzig, gibt es übrigens hier im Überblick: www.mvb-online.de/selfpublisher

Dr. Jörg Gerschlauer leitet den Geschäftsbereich Medien beim Technologie- und Informationsanbieter MVB, zu dem unter anderem das Fachmagazin Börsenblatt gehört. 

Dr. Jörg Gerschlauer leitet den Geschäftsbereich Medien beim Technologie- und Informationsanbieter MVB, zu dem unter anderem das Fachmagazin Börsenblatt gehört. 


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