Fragen und Antworten

Jedes Mitglied unseres Verbandes kann ein bis zwei Bücher auf unseren Ständen auf den Buchmessen in Leipzig und Frankfurt präsentieren. Die tatsächliche Anzahl möglicher Bücher hängt vom jeweils verfügbaren Platz ab. Rechtzeitig vor jeder Messe bekommen alle Mitglieder die Informationen zur Bucheinsendung in den Mitgliedernews mitgeteilt.
In der Verbandssatzung ist geregelt, dass es neben ordentlichen, assoziierten, Ehrenmitgliedern und Gruppenmitgliedern auch Fördermitglieder gibt. Welche Rechte und Pflichten haben diese Fördermitglieder?
Fördermitglieder fördern (wie der Name schon sagt) den Selfpublisher-Verband e.V. durch Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags. Damit unterstützen sie den Verband, der dadurch unter anderem in die Lage versetzt wird eigene Aktionen, wie zum Beispiel das Betreiben der Stände auf den beiden großen Buchmessen, zu verfolgen.
Natürlich erhält das einzelne Fördermitglied auch Gegenleistungen: Es wird mit seinem Logo unter anderem auf Werbematerial erwähnt, im Verbands-Blog vorgestellt, ist erster Ansprechpartner für den Verband bei Aktionen und wird in das Webinarprogramm miteinbezogen. Als Fördermitglied hat man Zugang zu der internen Facebookgruppe und zu den internen Foren auf der Webseite. Weiter hat man das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, ein Stimmrecht hat man auf diesen Versammlungen allerdings nicht.
Fördermitglieder bieten nicht automatisch auch Vergünstigungen für Mitglieder an. Selbstverständlich geben Fördermitglieder auch dadurch, dass sie den Verband fördern, nicht ihre eigene Geschäftspolitik auf. Umgekehrt ist es auch so, dass der Vorstand sich durch Fördermitglieder nicht in seiner Geschäftspolitik beeinflussen lässt. Die Aufnahme von Fördermitgliedern bedeutet auch nicht, dass der Vorstand in jeder Einzelheit mit den Zielen und der Geschäftspolitik der Fördermitglieder übereinstimmt. Sollte es zu Unstimmmigkeiten zwischen den Mitgliedern kommen, bemüht sich der Vorstand in geeigneten Fällen, einen Gesprächskanal herzustellen.
Ordentliche Mitglieder (solche mit mindestens einem selbstverlegten Buch) zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 96,00 Euro (8 € / Monat).
Assoziierte Mitglieder (solche, deren erste Veröffentlichung noch in Planung ist) zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 72,00 Euro (6 € / Monat).
Assoziierte Mitglieder können alle Leistungen des Verbandes uneingeschränkt nutzen. Der einzige Unterschied zu ordentlichen Mitgliedern ist, dass sie in der Jahreshauptversammlung kein Stimmrecht haben und daher an der Wahl des Vorstandes nicht teilnehmen und keine Satzungsänderungen mitbestimmen können.
Aufgaben
Der wichtigste Grund für die Notwendigkeit der Existenz eines Verbandes besteht darin, dem gesamten Buchmarkt und seinen Teilnehmern erstmals und überhaupt einen organisierten, legitimierten und kompetenten Ansprechpartner für die Belange von Selfpublishern anzubieten. In der großen Mitgliederbefragung 2019 bestätigte die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, diese Lobbyfunktion sei die Kernaufgabe Nr. 1 eines Verbandes. Er versteht sich als Interessenvertretung unabhängiger Autorinnen und Autoren. Der Selfpublisher-Verband gibt Selfpublishern eine hörbare Stimme im Buchmarkt und verändert auf diese Weise in Zusammenarbeit und Gesprächen mit Buchhandel, Messegesellschaften, Dienstleistungsunternehmen, Institutionen, Medien und Politik die Rahmenbedingungen des Marktes im Interesse seiner Mitglieder. Je mehr unabhängig verlegende Autorinnen und Autoren sich unter diesem Dach organisieren, desto gewichtiger wird diese Stimme.
Beispiele:
Zusammen mit der Börsenvereinstochter MVB fördert der Verband die Sichtbarkeit von Selfpublisher-Titeln für den stationären Buchhandel durch die jährliche Ausrichtung des Deutschen Selfpublisher-Preises.
Ferner wird er von den Messegesellschaften Frankfurt und Leipzig stets im Vorfeld in die Messekonzeptionen für eine möglichst zielführende Präsentation des Selfpublishings eingebunden.
Als Mitglied der Deutschen Literaturkonferenz berät er mit seinem Sitz in einem Ausschuss des Deutschen Kulturrates die Bundesregierung.
Nicht zuletzt trägt der Verband durch eine regelmäßige und fundierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, das Ansehen des Selfpublishing in der öffentlichen Wahrnehmung zu fördern und zu stärken.
Leistungen
Neben der markt- und medienpolitischen Funktion als Interessenvertretung bietet der Selfpublisher-Verband, befähigt durch die große Gemeinschaft seiner Mitglieder, auch jedem einzelnen nützliche und greifbare individuelle Vorteile.
Kostenlos: Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist ein Jahres-Abonnement des Magazins „der selfpublisher“ aus dem Uschtrin-Verlag.
Kostenlos: Jedes Mitglied kann auf den Verbands-Messeständen auf Deutschlands größten Buchmessen in Frankfurt und Leipzig je nach Standgröße bis zu zwei seiner Bücher ausstellen sowie einige Dutzend Werbematerialien auslegen bzw. verteilen.
Kostenlos: Mitglieder bilden sich weiter durch die Teilnahme an den regelmäßigen Webinaren (Online-Seminare) des Verbandes.
Kostenlos: Jedem Mitglied steht eine kostenlose juristische Erstberatung durch den Verbands-Justitiar zu, wenn es Partei in einem Streitfall ist (z.B. Urheberrecht).
Kostenlos: Jedes Mitglied profitiert durch den regen Austausch und das Netzwerken mit anderen Mitgliedern in einer geschlossenen Facebook-Gruppe, im verbandsinternen Forum sowie auf zahlreichen Live-Regionaltreffen in Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Vergünstigt: Mehrere Dutzend Dienstleister bieten Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes günstigere Preise an, darunter u.a. Lektoren, Cover-Designer, Illustratoren, Hörbuchproduzenten, Piraterie-Wächter, Werbeplattformen, Marketing-Agenturen u.v.m.
Vergünstigt: Der Versicherer Exali bietet Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes einen günstigeren Tarif für eine Berufshaftpflicht (z.B. für Urheberrechtsfälle).
Die Mitgliedschaft besteht für alle Mitglieder gleich bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wer seine Mitgliedschaft unterjährig (bis spätestens zum 30. November) kündigt, scheidet als Mitglied erst am 31. Dezember aus dem Verband aus. Wer im Dezember kündigt, bleibt Mitglied bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft unterjährig sieht die Satzung nicht vor.
Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Fairness-Regeln, die in der Satzung festgeschrieben sind:
- Ehrlichkeit: Ich vermeide alles, was Betrug am Leser darstellt.
- Manipulation: Ich versuche nicht, Bewertungen, Downloads oder Verkäufe zu manipulieren und benutze keine Drittanbieter, die illegal und unethisch arbeiten.
- Plagiate: Ich plagiiere nicht.
- Decknamen: Ich verstecke mich nicht unter Decknamen, um die Reputation anderer zu beschädigen oder meine Verkäufe zu verbessern.
Verstöße werden zunächst von der Ethik-Kommission des Verbandes geprüft, die dem Vorstand eine Handlungsempfehlung ausspricht. Die Sanktionsmöglichkeiten erstrecken sich bis hin zum Verbandsausschluss.
Du solltest in deutscher Sprache schreiben. Der Selfpublisher-Verband e.V. vertritt deutschsprachige Autorinnen und Autoren. Wo dein Hauptwohnsitz ist, ist völlig unerheblich. Zu den Mitgliedern zählt eine nennenswerte Zahl, die im Ausland lebt, in Frankreich, Spanien, Italien, den USA und in vielen anderen Ländern mehr. Aber sie verfassen zumindest einen Teil ihrer Bücher in Deutsch.
Ferner solltest du mindestens ein Buch im Selbstverlag, bzw. ohne Verlag selbst veröffentlicht haben, welches allgemein erhältlich ist. Eine Anekdotensammlung beispielweise, die du in einer örtlichen Druckerei ausschließlich für 20 Freunde hast drucken lassen, reicht nicht aus.
Wenn du noch kein eigenes Buch im Selbstverlag veröffentlicht hast, das aber ernsthaft planst, kannst du bereits als assoziiertes Mitglied beitreten.
Und du solltest eine erreichbare E-Mail-Adresse haben, denn die verbandsinterne Kommunikation findet nahezu ausschließlich via E-Mail statt.
Du solltest in deutscher Sprache schreiben. Der Selfpublisher-Verband e.V. vertritt deutschsprachige Autorinnen und Autoren. Wo dein Hauptwohnsitz ist, ist völlig unerheblich. Zu den Mitgliedern zählt eine nennenswerte Zahl, die im Ausland lebt, in Frankreich, Spanien, Italien, den USA und in vielen anderen Ländern mehr. Aber sie verfassen zumindest einen Teil ihrer Bücher in Deutsch.
Naturgemäß zählen zu den Mitgliedern des Verbandes daher auch viele Österreicher und Schweizer.
Der Selfpublisher-Verband e.V. ist eine marktpolitische Interessenvertretung für verlagsunabhängig veröffentlichende Autorinnen und Autoren. Der Verband selbst veröffentlicht (verlegt) keine Bücher. Der Markt bietet mehrere unterschiedliche Wege an, sein Buch selbst zu veröffentlichen, unter anderem auch durch helfende Dienstleister, die jedoch unterschiedliche Geschäftsmodelle aufweisen und damit je nach individuellem Bedarf verschiedene Vor- und Nachteile.
Als marktpolitische Interessenvertretung ist der Selfpublisher-Verband e.V. natürlich zur Marktneutralität verpflichtet und gibt keine Empfehlungen zugunsten eines bestimmten Weges oder Anbieters. So unbefriedigend diese Antwort auch sein mag, es bleibt unerfahrenen Selbstverlegern nur der klassische Weg, sich über die bekannten Such- und Social-Media-Plattformen zu informieren und sich gegebenenfalls Hilfestellung von erfahreneren Selfpublishern zu suchen.
Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Fairness-Regeln, die in der Satzung festgeschrieben sind:
- Ehrlichkeit: Ich vermeide alles, was Betrug am Leser darstellt.
- Manipulation: Ich versuche nicht, Bewertungen, Downloads oder Verkäufe zu manipulieren und benutze keine Drittanbieter, die illegal und unethisch arbeiten.
- Plagiate: Ich plagiiere nicht.
- Decknamen: Ich verstecke mich nicht unter Decknamen, um die Reputation anderer zu beschädigen oder meine Verkäufe zu verbessern.
Verstöße werden zunächst von der Ethik-Kommission des Verbandes geprüft, die dem Vorstand eine Handlungsempfehlung ausspricht. Die Sanktionsmöglichkeiten erstrecken sich bis hin zum Verbandsausschluss.
Sofern uns die Technik während eines Webinars nicht im Stich lässt, werden alle Webinare aufgezeichnet. Die Videos sind zu finden unter dem Menüpunkt „Mitglieder“ / Unterpunkt: „Weiterbildung“ / Reiter: „Aufzeichnungen“.
(Nur zu finden, wenn man vorher eingeloggt ist)
Da reicht eine einfache, formlose E-Mail mit dieser Information (am besten mit einem Link zum Buch) an die Geschäftsstelle mitglied (at) selfpublisher-verband (dot) de.
Dein Status wird dann zeitnah umgestellt. Eine Beitrags-Differenz zur ordentlichen Mitgliedschaft fällt im Jahr der Umstellung noch nicht an, erst im Folgejahr nach Erscheinen des Erstlingwerkes.
Logge dich auf der Webseite ein. Dann klickst du oben rechts auf dein Bild. So kommst du in dein Profil. Dort wählst du den Punkt „Bücher“ und dann den Punkt „ADD BUCH“. Da kannst du dein Cover hochladen und alle Daten zu deinem Buch eintragen. Zum Schluss ganz unten im Formular auf „Senden“ klicken. Fertig.
Da gibt es vielfältige Möglichkeiten.
Auf der Verbands-Webseite steht Mitgliedern ein Forum zur Verfügung, um sich auszutauschen. Darüber hinaus können sie sich untereinander in Freundschaft verbinden und mittels einer internen Dialogfunktion einander Nachrichten schicken.
Der Verband betreibt exklusiv für Mitglieder eine geschlossene Facebookgruppe, in der erfahrungsgemäß ein reger Austausch, auch und gerade mit Rat und Tat stattfindet.
Ungefähr einmal im Monat bietet der Verband eine sogenannte Mitglieder-Lounge (Online-Konferenz) an, an der jedes Mitglied teilnehmen kann, um zusammen mit dem Vorstand und anderen Mitgliedern aktuelle Themen zu besprechen.
In vielen Regionen im deutschsprachigen Raum finden regelmäßig sogenannte Regionaltreffen statt, auf denen sich die Mitglieder dieser Region zum persönlichen Austausch treffen.
Zuguterletzt betreibt der Verband einen eigenen Messestand auf den größten deutschen Buchmessen Frankfurt und Leipzig, der nicht zuletzt als Treff- und Anlaufpunkt dient.
Der Vorstand des Verbandes begrüßt die Organisation von Regionaltreffen ausdrücklich, fördert und unterstützt sie. Aber es übersteigt die organisatorischen und logistischen Möglichkeiten des Vorstandes bzw. der Geschäftsstelle, von zentraler Stelle aus regionale Treffen zu initiieren, zu organisieren und auf Regelmäßigkeit hin zu etablieren.
Daher gibt es Regionaltreffen nur dort, wo einzelne Mitglieder selbst die Initiative für die Organisation und Etablierung eines Regionaltreffens übernehmen. Vorstand und Geschäftsstelle unterstützen diese Regional-Koordinatoren in der Kommunikation, aber die organisatorische Arbeit vor Ort obliegt dem jeweiligen Regional-Koordinator vor Ort.
Mit anderen Worten: Wenn du gerne die Initiative und die Organisation eines Regionaltreffens in deiner Region übernehmen möchtest, könnte es auch bald ein solches in deiner Nähe geben. Die Geschäftsstelle prüft im Vorfeld gerne für dich das Mitgliederpotential in deiner Region.
Hierbei kann der Verband nur indirekt unterstützen, da er in erster Linie eine Interessenvertretung ist und keine Vertriebsvertretung oder Agentur.
Indirekt jedoch trägt der Verband seinen Teil dazu bei, Vorbehalte des stationären Buchhandels abzubauen und das Interesse an Selfpublisher-Titel zu fördern. Beispielsweise durch den jährlichen Deutschen Selfpublishing Preis, der empfehlenswerte und buchhandelstaugliche Titel mit großem Medienaufwand präsentiert und sich in seiner Zielrichtung gezielt an den stationären Buchhandel wendet.
Ferner präsentiert sich der Verband mit hunderten Titeln seiner Mitglieder dem Buchhandel auf den beiden größten Buchmessen in Deutschland.
Außerdem präsentieren sich die Mitglieder selbst mit ihren Büchern auf der Verbands-Webseite, die auf diese Weise als eine zentrale und bequeme Informationsquelle für interessierte Buchhändler anzusehen ist.
Die konkreten Vertriebsbemühungen jedoch, Ansprache des Buchhandels, Werbung, das Aushandeln der Konditionen und so weiter, obliegt – wie so vieles im Selfpublishing – dem jeweiligen Autor selbst.
Abgesehen davon, dass du natürlich für ein offizielles Amt (Vorstand, Ethik-Kommission) kandidieren kannst, seien hier die folgenden Möglichkeiten für persönliches Engagement genannt:
Du könntest in deiner Region ein Regionaltreffen initiieren, organisieren und etablieren.
Du könntest im sogenannten Messe-Team mitarbeiten, das einen Großteil der Messeorganisation vor den Messen übernimmt.
Du könntest dich als Referent im Weiterbildungsprogramm einbringen, wenn du etwas Besonderes kannst, von dem andere profitieren können.
Du könntest dich auf den großen Messen stundenweise als Standbetreuer oder Auf-/Abbauhelfer anbieten.
Du könntest in der Vorjury des Deutschen Selfpublishing Preises mitarbeiten.
Du könntest ein Schild aufstellen und Werbematerialien des Verbandes auslegen, wenn du dich mit einem eigenen Tisch oder Stand auf einer regionalen Buchmesse präsentierst.
Immer mal wieder bittet der Vorstand in Newslettern oder in der Facebookgruppe um helfende Hände für dies und das. Und er ist sehr dankbar, wenn du dich dann meldest.
Alle Namensnennungen Stand Dezember 2019
Das Organisations- und Entscheidungsgremium des Verbandes ist der Vorstand. Er besteht aus fünf Ämtern, die stets für ein Jahr von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung gewählt und besetzt werden:
1. Vorsitzende/r (derzeit Tom Oberbichler)
2. Vorsitzende/r (derzeit Katharina Mosel)
Geschäftsführer/in (derzeit Jeanette Lagall)
Schatzmeister/in (derzeit Frank Rösner)
Beisitzer/in (derzeit Katharina Lankers)
Unterstützt und beraten wird der Vorstand durch den Beirat. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Ihm gehören derzeit an:
Matthias Matting
Hans Peter Roentgen
Andrea Becker
Jannes C. Cramer
Cornelia Lotter
Für die Mitgliederverwaltung, die Verbandsadministration und das Messestand-Management ist die Geschäftsstelle verantwortlich, die derzeit von Thomas Dellenbusch geführt wird. Sie ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse: mitglied (at) selfpublisher-verband (dot) de
Für die Prüfung von Vorfällen bezüglich der Fairness-Regeln ist die Ethik-Kommission verantwortlich. Sie besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Derzeit besteht die Ethik-Kommission aus
Ulrike Busch (Sprecherin)
Norbert Schimmelpfennig
Katharina Mohini
Heiner Meemken
Die Regionaltreffen werden durch Regional-Koordinatoren vor Ort betreut. Derzeit sind das:
Lübeck: Anne Granert
Hamburg: Christa Klickermann
Ostfriesland: Elke Bergsma
Berlin: Axel Hollmann
Ruhrgebiet: Sarah Sauer
Rheinland: Christiane Amini
Rhein-Main: Katharina Lankers
Saarland: Tamara Leonhard
Stuttgart: Maja Christ
München: Frank Rösner
Wien: Tom Oberbichler
Zürich: Claudia Manighetti
Ein Webinar ist ein Seminar, das online stattfindet. Der Begriff Onlinekonferenz ist dir vielleicht geläufiger. In regelmäßigen Abständen bietet der Verband zu deiner Weiterbildung solche Webinare an zu unterschiedlichen Themen. Die Ankündigungen dazu werden stets per E-Mail an alle geschickt mit einer kurzen Beschreibung des zu behandelnden Stoffes und einem Registrierungslink.
Klickst du auf diesen, öffnet sich ein neues Fenster, mit einem kleinen Registrierungsformular. In das trägst du deinen Namen und deine E-Mail-Adresse ein und klickst dann auf Registrieren. Du bekommst dann eine Bestätigungsmail, in der du einen Teilnehmen-Button findest (der wird manchmal etwas blass dargestellt). Ein, zwei Minuten vor Webinarbeginn klickst du auf diesen Teilnehmen-Button. Unter Umständen wirst du dann aufgefordert, Flash zu aktivieren (sofern du es installiert hast), dann prüft die Software, ob die Verbindung okay ist und deine Komponenten (Lautsprecher/Kopfhörer) funktionieren, und dann wirst du in den Seminarraum geleitet.
Dort siehst und hörst du dann den Referenten live und kannst seinen Ausführungen folgen. Damit nicht alle durcheinander reden (sofern sie ein Mikrofon angeschlossen haben), ist die Sprechfunktion für die Teilnehmer meist ausgeschaltet. Aber es gibt ein Chat-Fenster, in dem du Fragen stellen kannst, auf der der Referent dann eingehen kann.
Wenn du dir vorab einmal ansehen willst, wie so ein Webinar aussieht und wie es abläuft, kannst du dir (vorher einloggen auf unserer Webseite) vergangene Webinare als Aufzeichnung ansehen, und zwar hier: https://www.selfpublisher-verband.de/weiterbildung/#link_tab-1555527320818-0
Wenn einem Mitglied des Verbands vorgeworfen wird, gegen eine der geltenden Fairnessregeln verstoßen zu haben, ist eine eingehende Untersuchung der erhobenen Vorwürfe erforderlich.
Die Ethikkommission wurde gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1. Dezember 2018 eingesetzt, um diese Untersuchungen verbandsintern durchzuführen. Nach Abschluss gibt sie dem Vorstand eine Einschätzung über die Triftigkeit der Vorwürfe. Der Vorstand entscheidet daraufhin über Konsequenzen für den Verbleib des betreffenden Mitglieds im Verband.
Das ist nicht konkret zu benennen. Sicher ist jedoch:
Jedes Mitglied hat im Fall eines Vorwurfs, gegen eine der Fairnessregeln verstoßen zu haben, die Gewissheit, dass sein Fall von der Ethikkommission vorurteilsfrei und fair geprüft wird.
Durch die Arbeit der Ethikkommission wird der Vorstand entlastet und kann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren, was wiederum den einzelnen Mitgliedern zugutekommt.
Nein. Die Ethikkommission muss dem Mitglied, gegen das ein Vorwurf erhoben wird, den Namen der Person nennen, die den Vorwurf erhebt. Nur so kann die Kommission untersuchen, ob es sich möglicherweise um ein Missverständnis zwischen den beiden Parteien oder um den Versuch der üblen Nachrede handelt. Außerdem muss das beschuldigte Mitglied die Gelegenheit erhalten, sich auf juristischem Weg gegen die Vorwürfe zu wehren.
Nein. Die Ethikkommission berichtet an den Vorstand. Dieser entscheidet über die weiteren Schritte und informiert die Mitglieder zum gegebenen Zeitpunkt.
Nein. Dafür hat die Ethikkommission keinerlei Kompetenz oder Berechtigung. Jeder, der einen Verstoß gegen eine Fairnessregel des Verbandes meldet, und jeder, der einen solchen Verstoß begangen haben soll, muss für sich selbst entscheiden, ob er juristischen Beistand in Anspruch nimmt.
Nein, das ist sie keinesfalls.
Sofern noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden und die Vorwürfe nicht gravierender Art sind, kann die Ethikkommission versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Hierzu gehört jedoch die Bereitschaft beider Parteien, die Vorwürfe ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen.
Der Begriff des Plagiats ist nicht so eindeutig, wie oft vermutet wird. Manchmal wird in der Öffentlichkeit voreilig „Plagiat“ genannt, was sich bei näherem Hinsehen als keines erweist.
Ob ein Ausschluss eines Mitglieds, dem ein Plagiat vorgeworfen wird, aus dem Verband erfolgen soll, darüber befindet der Vorstand – wie bei jedem Vorwurf gegen eine der anderen Fairnessregeln auch – nach einer fundiert begründeten Empfehlung der Ethikkommission je nach Sachlage im Einzelfall.
Nein. Die Ethikkommission sammelt Fakten, führt Gespräche mit allen Beteiligten und wertet die Informationen aus. Die Entscheidung, wie dann weiter verfahren wird, liegt allein beim Vorstand.