Häufig gestellte Fragen

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Selfpublishing bedeutet frei übersetzt das selbstständige Herausgeben von Büchern oder anderen Druckwerken. Autor:innen im Selfpublishing veröffentlichen ihre Bücher nicht über einen traditionellen Verlag, sondern bringen ihre Titel selbst, zum Beispiel über Selfpublishing-Dienstleister oder Distributoren, heraus. Selfpublisher:innen haben damit die uneingeschränkte Kontrolle über die Realisation ihrer Buchprojekte, tragen allerdings auch das gesamte (finanzielle) Risiko, das mit einer Veröffentlichung einhergeht. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Buch selbst zu veröffentlichen. Ob man selbst eine Auflage drucken lässt, mit Print-on-Demand-Anbietern zusammenarbeitet oder das Buch ausnahmslos als E-book vertreiben möchte ist letztlich eine sehr persönliche Entscheidung. Wenn du dich zu den verschiedenen Alternativen informieren willst, besuche am besten unsere Selfpublishing-Akademie. Hier stehen dir eine Reihe nützlicher Videos zu allen Themen rund um die Veröffentlichung deines Buches zur Verfügung.  

Mit seinen über 1.200 Mitgliedern übt der Selfpublisher-Verband nicht nur die wichtige Funktion der markt- und medienpolitischen Interessenvertretung aus, sondern bietet auch jedem einzelnen Mitglied nützliche und greifbare individuelle Vorteile.

In der Mitgliedschaft enthalten sind: 

  • ein Jahres-Abonnement des Magazins „der selfpublisher“ aus dem Uschtrin-Verlag
  • die Präsentation von bis zu zwei Buchtiteln am Stand des Verbands auf Deutschlands größten Buchmessen in Frankfurter und Leipzig. Zudem dürfen von den Mitgliedern auch Werbematerialien am Stand ausgelegt werden. 
  • regelmäßige Weiterbildungsangebote und Online-Seminare zu den Themen Schreiben, Überarbeiten, Veröffentlichen und Marketing, die auch nachträglich jederzeit abrufbar sind. 
  • eine juristische Erstberatung durch den Verbands-Justiziar im Streitfall. 

Zudem profitiert jedes Mitglied durch den regen Austausch und das Netzwerken mit anderen Mitgliedern in einer geschlossenen Facebook-Gruppe sowie auf zahlreichen Live-Regionaltreffen in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie von folgenden Vergünstigungen: 

  • Der Versicherer Exali bietet Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes einen günstigeren Tarif für eine Berufshaftpflicht (z. B. für Urheberrechtsfälle).
  • Mehrere Dutzend Dienstleister bieten Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes günstigere Preise an, darunter u. a. Lektoren, Cover-Designer, Illustratoren, Hörbuchproduzenten, Piraterie-Wächter, Werbeplattformen, Marketing-Agenturen u.v.m.

Nutze dafür einfach das Formular auf unserer Website https://www.selfpublisher-verband.de/register/ 
Schicke das ausgefüllte Formular ab und wir bearbeiten deine Anmeldung innerhalb von drei Werktagen. Sobald dein Antrag bearbeitet wurde, melden wir uns bei dir und du kannst dann alle Vorteile des Verbands nutzen.

Nein. Falls du noch kein Buch veröffentlichst hast, dich aber mit dem Gedanken beschäftigst und gerne schon im Vorfeld die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft, wie etwa die zahlreichen Online-Lerneinheiten nutzen möchtest, dann kannst du dem Verband als assoziiertes Mitglied beitreten. Assoziierte Mitglieder können alle Vorteile nutzen, sind aber bei der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Sobald du dein Buch veröffentlicht und diese Veröffentlichung der Geschäftsstelle gemeldet hast, wirst du zu einem ordentlichen Mitglied. 

Die Mitgliedschaft kostet regulär 96 € (8 € pro Monat) pro Jahr. Alle assoziierten Mitglieder zahlen 72 € pro Jahr (6 € pro Monat)

Mit Nachweis erhalten Student:innen einen Rabatt von 50 %. 

Sozialermäßigung aufgrund der finanziellen Situation sind auf Antrag und gegen Nachweis möglich. 

Angehörige von Mitgliedern zahlen, sofern sie im gleichen Haushalt leben oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur den halben Mitgliedsbeitrag. 

Schüler und Studenten erhalten auf Antrag und gegen Nachweis 50 % Rabatt auf den Jahresbeitrag.  

Angehörige von Mitgliedern zahlen, sofern sie im gleichen Haushalt leben oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur den halben Mitgliedsbeitrag. 

Sozial-Ermäßigung aufgrund der finanziellen Situation ist auf Antrag möglich, ein Nachweis ist auf Nachfrage des Verbands zu erbringen. Der Erhalt der Sozial-Ermäßigung wird vom Vorstand vertraulich behandelt. Er wird statistisch erfasst, da dies für die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge und des Verbandsvermögens notwendig ist. Die Namen der Empfänger sind ausschließlich dem Vorstand bekannt.

Ja, auch in diesem Fall gewährt der Verband 50% Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag. Bitte schicke uns nach deiner Anmeldung einen Nachweis.

Ihr könnt gemeinsam die Vorteile der Bloggerlounge nutzen, allerdings werdet ihr nur mit einem Facebook-Profil in die Gruppe aufgenommen. 

Gib uns Änderungen deiner Bankverbindung bitte per E-Mail bekannt. 

Bei Mitgliedern aus dem EU-Raum wird aus organisatorischen Gründen das Lastschriftverfahren bevorzugt. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder aus der Schweiz oder einem Nicht-EU-Land, da hier ein Einzugsverfahren nicht möglich ist.

Alle Mitgliedsbeiträge, für die das Lastschriftverfahren gewählt wurde, für das neue Beitragsjahr bis Mitte Februar abgebucht. Bei unterjährigen Neuanmeldungen wird der Mitgliedsbeitrag binnen 14 Tagen nach Aufnahme als Mitglied abgebucht. 

In der Regel werden alle Mitgliedsbeiträge, für die das Lastschriftverfahren gewählt wurde, für das neue Beitragsjahr bis Mitte Februar abgebucht. Sollte keine Abbuchung erfolgt sein, kontrolliere bitte die angegebene Bankdaten in deinem Profil und kontaktiere uns, falls ein Fehler vorliegt.

Bitte gib uns gegebenenfalls deine neue Bankverbindung bekannt. Allenfalls entstandene Bearbeitungsgebühren oder Überweisungsgebühren müssen wir dir leider in Rechnung stellen.

Der „selfpublisher“ erscheint viermal im Jahr, jeweils zu Beginn des neuen Quartals.

Bitte kontrolliere, ob deine Adresse, die du im Mitgliederbereich hinterlegt hast, aktuell und korrekt ist und ob die Anrede / Firma (bei Verlagen) auch mit der auf deinem Briefkasten übereinstimmt, damit dein Postzusteller dich auch findet. Falls alle eingegebene Daten stimmen und du den selfpublisher dennoch nicht erhalten hast, dann kontaktiere uns bitte per E-mail.

Solltest du umgezogen sein und uns deine Adressänderung nicht mitgeteilt haben oder wenn deine Angaben im Mitgliederbereich fehlerhaft sind, können wir leider keine Nachsendung des „selfpublishers“ vornehmen. 

Wenn du bereits ein Abo der Zeitschrift hast, dann melde dich bitte beim Uschtrin Verlag, damit du die Zeitschrift nicht zweimal bekommst. Kündigungen von bestehenden Abos können wir leider nicht für dich vornehmen.

Abgesehen davon, dass ordentliche Mitglieder natürlich für ein offizielles Amt (Vorstand, Beirat, Ethik-Kommission) kandidieren können, gibt es auch noch die folgenden Möglichkeiten für persönliches Engagement: 

  • Du kannst in deiner Region ein Regionaltreffen initiieren, organisieren und etablieren.
  • Du kannst dich in den Sparten des Verbands mit gleichgesinnten Autor:innen austauschen.
  • Du kannst dich in der Facebookgruppe und auf dem Discord Server mit anderen Mitgliedern austauschen und dort ihre Fragen beantworten. 
  • Du kannst im sogenannten Messe-Team mitarbeiten, das einen Großteil der Messeorganisation vor den Messen übernimmt.
  • Du kannst dich als Referent im Weiterbildungsprogramm einbringen, wenn du etwas Besonderes kannst, von dem andere profitieren können.
  • Du kannst dich auf den großen Messen stundenweise als Standbetreuer:in oder Auf-/Abbauhelfer:in anbieten.
  • Du kannst in der Vorjury des Selfpublishing-Buchpreises mitarbeiten.
  • Du kannst ein Schild aufstellen und Werbematerialien des Verbandes auslegen, wenn du dich mit einem eigenen Tisch oder Stand auf einer regionalen Buchmesse präsentierst.

Immer mal wieder bittet der Vorstand in Newslettern oder in der Facebookgruppe um helfende Hände für dies und das. Und er ist sehr dankbar, wenn du dich dann meldest. Jedes Mitglied hat Zugang zum verbandseigenen Discord Server und der Facebookgruppe und kann sich dort mit anderen Mitgliedern vernetzen.

Die verschiedenen Sparten des Verbandes leben ebenfalls vom regen Austausch ihrer Mitglieder. 

Um sich auch offline zu vernetzen, gibt es Regionaltreffen, die von allen Mitgliedern organisiert werden können. Wenn es also noch kein Treffen in deiner Region gibt, kannst du selbst die Initiative ergreifen und ein solches planen.  

Der Vorstand des Verbandes begrüßt die Organisation von Regionaltreffen ausdrücklich, fördert und unterstützt sie. Aber es übersteigt die organisatorischen und logistischen Möglichkeiten des Vorstandes bzw. der Geschäftsstelle, von zentraler Stelle aus, regionale Treffen zu initiieren, zu organisieren und auf Regelmäßigkeit hin zu etablieren.

Daher gibt es Regionaltreffen nur dort, wo einzelne Mitglieder selbst die Initiative für die Organisation und Etablierung eines Regionaltreffens übernehmen. Vorstand und Geschäftsstelle unterstützen diese Regional-Koordinatoren in der Kommunikation, aber die organisatorische Arbeit vor Ort obliegt dem jeweiligen Regional-Koordinator vor Ort. 

Mit anderen Worten: Wenn du gerne die Initiative und die Organisation eines Regionaltreffens in deiner Region übernehmen möchtest, könnte es auch bald ein solches in deiner Nähe geben. Die Geschäftsstelle prüft im Vorfeld gerne für dich das Mitgliederpotential in deiner Region.

Verbandssparten sind Gruppen innerhalb des Verbands, in denen sich Mitglieder zu bestimmten Themen austauschen, z. B. die Debüt-Autor:innen oder die Vollzeit-Autor:innen. Die Sparten organisieren sich selbst und es können beliebig neue Gruppen innerhalb des Verbands gegründet werden.

Jeweils zwei Wochen vor Webinar-Beginn erhalten unsere Mitglieder eine E-Mail mit den Informationen zum Webinar und dem Zoomlink – eine separate Anmeldung zum Webinar ist nicht nötig.

Die Teilnehmenden sind während des Webinars nicht mit der Kamera zu sehen, können aber jederzeit Fragen stellen. Die Webinare werden aufgezeichnet und abgespeichert, sodass sie jederzeit wieder angeschaut werden können. Falls die Vortragenden Handouts vorbereitet haben, werden diese ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Bei der Jahreshauptversammlung kannst du mit deiner Stimme den Vorstand, den Beirat und die Ethikkomission wählen.  Die Jahreshauptversammlung findet online via Zoom statt. 

Die Mitgliedschaft besteht für alle Mitglieder gleich bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wer seine Mitgliedschaft unterjährig (bis spätestens zum 30. November) kündigt, scheidet als Mitglied erst am 31. Dezember aus dem Verband aus.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Möchtest du also zum Ende des Jahres aus dem Verband ausscheiden, dann muss uns deine Kündigung bis spätestens 30. November erreichen.

Wer im Dezember kündigt, bleibt Mitglied bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft unterjährig sieht die Satzung nicht vor.

Das Organisations- und Entscheidungsgremium des Verbandes ist der Vorstand. Er besteht aus fünf Ämtern, die stets für ein Jahr von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung gewählt und besetzt werden:

1. Vorsitzende/r 

2. Vorsitzende/r 

Geschäftsführer/in 

Schatzmeister/in 

Beisitzer/in 

Hier findest du die aktuellen Vorstandsmitglieder. 

Unterstützt und beraten wird der Vorstand durch den Beirat. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Hier findest du den aktuellen Beirat. 

Für die Mitgliederverwaltung, die Verbandsadministration und das Messestand-Management ist die Geschäftsstelle verantwortlich, die derzeit von Christina Loböck geführt wird. Erreichbar ist die Geschäftsstelle per E-mail.

Für die Prüfung von Vorfällen bezüglich der Fairness-Regeln ist die Ethik-Kommission verantwortlich. Sie besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Hier findest du die aktuellen Mitglieder der Ethik-Kommission.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Alle ordentlichen Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich für die Wahl in den Vorstand aufstellen lassen. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich online per Zoom statt. Eine Einladung ergeht zeitgerecht per E-mail an alle Mitglieder.

Der Verband selbst veröffentlicht (verlegt) keine Bücher. Der Markt bietet mehrere unterschiedliche Wege an, sein Buch selbst zu veröffentlichen, unter anderem auch durch helfende Dienstleister, die jedoch unterschiedliche Geschäftsmodelle aufweisen und damit je nach individuellem Bedarf verschiedene Vor- und Nachteile haben.

Der Selfpublisher-Verband e.V. ist eine marktpolitische Interessenvertretung für verlagsunabhängig veröffentlichende Autor:innen.

Du kannst dich gerne in unserer Facebook-Gruppe mit anderen Mitgliedern austauschen oder eine rechtliche Erstberatung von unserem Verbands-Justiziar in Anspruch nehmen.

Es gibt die Möglichkeit, die eigenen Bücher auf der Website des Verbands hochzuladen und Bücher auf den großen Buchmessen in Frankfurt und Leipzig am Stand des Verbandes auszustellen.
Der Verband verleiht außerdem jährlich den Selfpublishing Buchpreis an die besten Titel in den Bereichen Kinder- und Jugendbuch, Prosa und Sachbuch sowie in einer jährlich wechselnden Sonderkategorie.

Hierbei kann der Verband nur indirekt unterstützen, da er in erster Linie eine Interessenvertretung ist und keine Vertriebsvertretung oder Agentur.

Indirekt jedoch trägt der Verband seinen Teil dazu bei, Vorbehalte des stationären Buchhandels abzubauen und das Interesse an Selfpublisher-Titel zu fördern. Beispielsweise durch den jährlichen Deutschen Selfpublishing Preis, der empfehlenswerte und buchhandelstaugliche Titel mit großem Medienaufwand präsentiert und sich in seiner Zielrichtung gezielt an den stationären Buchhandel wendet.

Ferner präsentiert sich der Verband mit hunderten Titeln seiner Mitglieder dem Buchhandel auf den beiden größten Buchmessen in Deutschland.

Außerdem präsentieren sich die Mitglieder selbst mit ihren Büchern auf der Verbands-Webseite, die auf diese Weise als eine zentrale und bequeme Informationsquelle für interessierte Buchhändler anzusehen ist.

Die konkreten Vertriebsbemühungen jedoch (Ansprache des Buchhandels, Werbung, das Aushandeln der Konditionen und so weiter) obliegt – wie so vieles im Selfpublishing – den Autor:innen selbst.

Jedes Mitglied darf ein bis zwei Bücher für unseren Stand auf der Frankfurter bzw. Leipziger Buchmesse einschicken. Dein Buch sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Die genauen Anmeldeformalitäten werden ein paar Wochen vor der Messe in einem Sondernewsletter an alle Mitglieder verschickt.

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Im Sondernewsletter zur Messe wird ein Formular zu finden sein, in das man sich eintragen kann, wenn man eine Signierstunde/ ein Meet and Greet an unserem Stand halten möchte.

Für alle Informationen rund um die Messen gibt es jeweils einen Sondernewsletter, der per E-Mail an alle Mitglieder verschickt wird. 

Die Einreichfristen enden ca. 3 bis 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Messe. 

INein, der Zeitraum, in dem die Slots für die Signierstunden und Standdienste reserviert werden können, ist für alle Mitglieder gleich.

Ja, um eine Lesung auf einer Messe über den Verband zu organisieren, musst du Mitglied sein

Ein Waschzettel ist ein Infozettel, in dem alle wichtigen Daten zu deinem Buch drin stehen. Mit diesem Zettel kannst du zum Beispiel auf Buchhandlungen zugehen, um dein Buch vorzustellen. In der Ausgabe 03/2020 von unserem Mitgliedermagazin „der selfpublisher“ wird der Waschzettel ausführlich vorgestellt. Du kannst aber auch auf dem Blog unseres Fördermitglieds tolino-media vorbeischauen, wenn du Inspiration zur Gestaltung brauchst.

Sie finden alle Titel unserer Mitglieder im Bücherkatalog auf unserer Seite und können hier auch nach der Listung im VLB und nach Genre filtern. Der Selfpulisher-Verband vergibt zudem jährlich den Selfpublishing Buchpreis, bei dem die besten Neuerscheinungen in den Genres Belletristik, Sachbuch und Kinder- und Jugendbuch gekürt werden. Mehr Informationen zu den Gewinnertiteln der Vorjahre finden Sie hier.

Fördermitglieder genießen folgende Vorteile: 

  • Prominente Positionierung des Unternehmens durch eine gemeinsame Pressemitteilung, Artikel auf unserem Blog, Social-Media-Posts und Newsletter-Erwähnung
  • Listung auf unserer Website sowie auf passenden Werbematerialien (z. B. Poster an Messeständen)
  • Zugang zu unseren internen Mitgliederbereichen auf der Website sowie der geschlossenen Facebookgruppe und dem Discord-Server
  • Platzierung aktueller und relevanter News und Sonderaktionen im Abschnitt „Neues von unseren Fördermitgliedern“ im monatlichen verbandsinternen Newsletter
  • Die Möglichkeit, das eigene Unternehmen in einem Webinar den Mitgliedern vorzustellen sowie weitere Webinare mit nicht primär werblichem Inhalt anzubieten
  • Einbezug der Fördermitglieder bei Bühnenprogrammen auf den grossen Messen

Unternehmen aus der Buchbranche können Fördermitglied werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme als Fördermitglied obliegt dem Vorstand.

Wenn Sie Interesse an einer Fördermitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte per E-mail an uns. Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidung über die Aufnahme als Fördermitglied dem Vorstand obliegt.

Die Bloggerlounge wurde im August 2020 gegründet, um unseren Mitgliedern die Kontaktaufnahme zu Blogger:innen zu erleichtern. So wie Verlage eigene Verlagsblogger:innen haben, haben wir Blogger:innen, die mit unseren Mitgliedern zusammenarbeiten. Dabei nehmen die Mitglieder selbst Kontakt zu den Blogger:innen auf. Zum Beispiel über die Facebookgruppe oder sie suchen sich den Kontakt aus unserer Bloggerliste. Einmal im Monat verschicken wir auch einen Newsletter an die Blogger:innen mit Neuerscheinungen unserer Mitglieder.

Als Blogger:in kann man sich einfach über dieses Formular auf die Warteliste setzen lassen. Die Warteliste wird  zwei- bis dreimal im Jahr geprüft und es werden dann neue Blogger:innen aufgenommen. Wenn du in die Bloggerlounge aufgenommen wirst, geben wir dir Bescheid

Unser Vorstand steht Ihnen sehr gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Richten Sie Ihre Anfragen bitte einfach per Mail an uns.

Unter dem Punkt „Mitglieder“ können Sie unsere Autor:innen nach Region oder PLZ filtern und mit ihnen per E-mail Kontakt aufnehmen.

Wenn einem Mitglied des Verbands vorgeworfen wird, gegen eine der geltenden Fairnessregeln verstoßen zu haben, ist eine eingehende Untersuchung der erhobenen Vorwürfe erforderlich.

Die Ethikkommission wurde gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1. Dezember 2018 eingesetzt, um diese Untersuchungen verbandsintern durchzuführen. Nach Abschluss gibt sie dem Vorstand eine Einschätzung über die Triftigkeit der Vorwürfe. Der Vorstand entscheidet daraufhin über Konsequenzen für den Verbleib des betreffenden Mitglieds im Verband.

Das ist nicht konkret zu benennen. Sicher ist jedoch:

Jedes Mitglied hat im Fall eines Vorwurfs, gegen eine der Fairnessregeln verstoßen zu haben, die Gewissheit, dass sein Fall von der Ethikkommission vorurteilsfrei und fair geprüft wird.

Durch die Arbeit der Ethikkommission wird der Vorstand entlastet und kann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren, was wiederum den einzelnen Mitgliedern zugutekommt.

Nein. Die Ethikkommission muss dem Mitglied, gegen das ein Vorwurf erhoben wird, den Namen der Person nennen, die den Vorwurf erhebt. Nur so kann die Kommission untersuchen, ob es sich möglicherweise um ein Missverständnis zwischen den beiden Parteien oder um den Versuch der üblen Nachrede handelt. Außerdem muss das beschuldigte Mitglied die Gelegenheit erhalten, sich auf juristischem Weg gegen die Vorwürfe zu wehren.

Nein. Die Ethikkommission berichtet an den Vorstand. Dieser entscheidet über die weiteren Schritte und informiert die Mitglieder zum gegebenen Zeitpunkt.

Nein. Dafür hat die Ethikkommission keinerlei Kompetenz oder Berechtigung. Jeder, der einen Verstoß gegen eine Fairnessregel des Verbandes meldet, und jeder, der einen solchen Verstoß begangen haben soll, muss für sich selbst entscheiden, ob er juristischen Beistand in Anspruch nimmt.

Nein, das ist sie keinesfalls.

Sofern noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden und die Vorwürfe nicht gravierender Art sind, kann die Ethikkommission versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Hierzu gehört jedoch die Bereitschaft beider Parteien, die Vorwürfe ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen.

Der Begriff des Plagiats ist nicht so eindeutig, wie oft vermutet wird. Manchmal wird in der Öffentlichkeit voreilig „Plagiat“ genannt, was sich bei näherem Hinsehen als keines erweist.

Ob ein Ausschluss eines Mitglieds, dem ein Plagiat vorgeworfen wird, aus dem Verband erfolgen soll, darüber befindet der Vorstand – wie bei jedem Vorwurf gegen eine der anderen Fairnessregeln auch – nach einer fundiert begründeten Empfehlung der Ethikkommission je nach Sachlage im Einzelfall.

Nein. Die Ethikkommission sammelt Fakten, führt Gespräche mit allen Beteiligten und wertet die Informationen aus. Die Entscheidung, wie dann weiter verfahren wird, liegt allein beim Vorstand.

Deine Frage ist nicht dabei?

Dann melde dich bei uns. Hier findest du alle Kontaktmöglichkeiten.