Lupe über Text - Das Kleingedruckte im Verlagsvertrag

DKZV Teil 3: Ein Blick ins Kleingedruckte


Teil 1 der Reihe zu DKZV beschreibt, woran man Druckkostenzuschussverlage erkennt. In Teil 2 habe ich ein KI-generiertes Fantasy-Manuskript bei vier solchen Anbietern eingereicht. Alle vier haben es angenommen. Inzwischen liegen die Verträge auf meinem Schreibtisch, und ich habe sie Klausel für Klausel gelesen, damit du es nicht musst.

Wie man jemanden dazu bringt, für eine „Verlagsveröffentlichung“ zu bezahlen

Man muss diesen Anbietern eines zugestehen: Sie verstehen ihr Handwerk. Damit meine ich nicht unbedingt das Verlegen, sondern das Überzeugen.

Keiner der vier Verlage hat mir einfach eine Preisliste hingeklatscht. Nein, auf die Kosten wurde meist nur in einem Nebensatz im Kleingedruckten hingewiesen. Alle schwärmten sie zuerst einmal von meinem (KI-generierten) Manuskript und attestierten ihm großartiges Marktpotenzial.

Bei einem Verlag meldete sich nach elf Tagen der Geschäftsführer, um mir zu versichern, dass er mein Manuskript „persönlich gelesen“ habe. Er sehe „verlegerisches Potenzial“ und sprach von Bestsellern, neben denen mein Buch stehen werde, von Handelsvertretern, die es in Buchhandlungen vorstellen würden, und von einer „vollständigen Markteinführung“, was auch immer das im Detail bedeuten mag.

Von einem anderen Verlag lag eines Morgens ein hochwertiges Paket im Briefkasten, darin ein gedrucktes Gutachten, Preislisten und der Vertrag in dreifacher Ausfertigung, gefolgt von einer freundlichen Mail wenige Tage später mit der Frage, ob alles gut bei mir angekommen sei. Die anderen beiden Anbieter schickten neben den Verträgen auch edle Verlagsbroschüren mit Literaturzitaten von Max Frisch und Emily Dickinson und baten darum, den Vertrag umgehend unterschrieben zurückzusenden, da man sich jetzt schon auf die Zusammenarbeit freue.

In keiner dieser Nachrichten fiel ein einziges kritisches Wort über den eingesandten Text. Keiner fragte, ob 20.000 Wörter für einen Roman nicht etwas knapp seien. Keiner äußerte den Verdacht, dass das Manuskript möglicherweise gar nicht von einem Menschen stammt. Stattdessen hagelte es Lob, Begeisterung und die Aufnahme ins Programm. Und erst dann, eingebettet in all die Anerkennung, als wäre es eine Nebensache, der Preis, den man als Autor:in für die Veröffentlichung bezahlen muss.

Was „Programmbeitrag“ wirklich bedeutet

Die gute Nachricht zuerst: Auch DKZV finden den Begriff “Druckkostenzuschuss” nicht mehr zeitgemäß.

In den Verträgen verwenden sie daher andere Euphemismen: von „Programmbeitrag“, „Kostenbeteiligung“, „Co-Publishing“ oder schlicht einer „Investition“ ist da die Rede. Worüber diese Begriffe aber nicht hinwegtäuschen können: In allen vier Verträgen zahlt die Autorin für die Veröffentlichung ihres Buches. Die Summen bewegen sich je nach Anbieter und Paket zwischen 3.500 und über 10.000 Euro netto. Wer beim teuersten Anbieter das Premiumpaket wählt, landet mit Umsatzsteuer bei über 13.000 Euro für eine Veröffentlichung.

Wer sich das nicht auf einmal leisten kann, dem wird natürlich geholfen. Einer der Anbieter bietet Ratenzahlung über bis zu 48 Monate an. 109 Euro im Monat klingt vielleicht nicht nach viel, summiert sich über vier Jahre aber auf mehr als 5.200 Euro, und das für das günstigste Paket. Das teuerste lässt sich in bequemen Raten zu je 269 Euro abstottern, was den Charme eines Leasingvertrags hat. Nur dass am Ende kein Auto dasteht, sondern ein Buch, das die Autorin selbst finanziert hat.

Was man für sein Geld bekommt, lohnt einen genaueren Blick. Bei einem der Anbieter enthält das günstigste Paket weder Korrektorat noch Lektorat. Beides lässt sich zwar dazubuchen, kostet dann aber zusammen weitere 1.500 Euro. Hier ist auch interessant, was dieser “Verlag” unter einem Lektorat versteht, denn der Text wird hier nur hinsichtlich Zeiten, Wortwiederholungen, Satzbau und Grammatik unter die Lupe genommen. Mir sei außerdem an der Stelle die Anmerkung erlaubt, dass ich persönlich nicht sehr viel Vertrauen in ein Lektorat hätte, das einen offensichtlich mit KI generierten Text nicht erkennt.

Jede Korrektur nach der ersten wird übrigens pro Stunde berechnet. Und wer nach der Veröffentlichung einen Fehler entdeckt, der ihm selbst zuzuschreiben ist, der zahlt 50 Prozent des Ladenpreises pro vernichtetem Exemplar. Bei einer Auflage von 500 Stück und einem Verkaufspreis von 19,90 Euro – denn natürlich werden die Bücher vom DKZV im höherpreisigen Segment angesiedelt – kommt man so gut und gerne auf knapp 5.000 Euro Extrakosten.

Man fragt sich zurecht, wofür die stattlichen Beträge, die man zahlt, eigentlich aufgewendet werden. Als Antwort erhält man oft, dass es eine Risikobeteiligung sei. Dass man dafür umfangreiche Marketingmaßnahmen, ein tolles, markttaugliches Cover und nicht zuletzt auch qualitativ hochwertig gedruckte Bücher erhalten würde. Die Qualität all diese Leistungen würde ich persönlich nach eingehender Recherche zu dem Thema allerdings in Frage stellen.

Honorar ist nicht gleich Honorar

Drei der vier Anbieter zahlen Tantiemen erst ab dem 501. verkauften Exemplar. Was das bedeutet, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Autorin bezahlt mehrere Tausend Euro für die Veröffentlichung. Die Einnahmen aus den ersten 500 Verkäufen behält aber trotzdem der Anbieter, als wäre das die selbstverständlichste Sache der Welt.

Der vierte zahlt zwar ab dem ersten Exemplar, berechnet die Tantieme aber auf Grundlage des Nettoverlagserlöses, also auf den Nettopreis nach Abzug des Buchhandelsrabatts, sodass pro Buch weniger als ein Euro bei der Autorin ankommt. Wem das zu wenig ist, der kann bei diesem Anbieter seine Tantieme kaufen. 20 Prozent kosten 400 Euro Aufpreis, 30 Prozent kosten 1.000 Euro. Die Autorin bezahlt also dafür, an den Einnahmen ihres eigenen Buches stärker beteiligt zu werden.

Mein persönlicher Favorit findet sich bei einem anderen Anbieter. Im Vertrag ist von einem „Garantiehonorar für die ersten 500 verkauften Bücher“ in Höhe von mehreren Tausend Euro die Rede. Das klingt großartig, fast wie ein Vorschuss bei einem richtigen Verlag! Nur wird dieser Betrag sofort vom Kostenbeitrag abgezogen, ohne dass je ein Cent an die Autorin fließt. Im Vertrag sieht es aus, als hätte der Anbieter ihr Geld geschenkt, in Wahrheit zahlt sie einfach “weniger”. Das ist ungefähr so, als würde ein Autohändler einen Wagen im Wert von 25.000 Euro verkaufen, den Preis aber als „30.000 Euro abzüglich 5.000 Euro Sympathienachlass“ ausweisen.

Wir zücken den Taschenrechner

Was bedeuten diese Zahlen in der Praxis? Wie viele Bücher müsste eine Debütautorin tatsächlich verkaufen, um ihr Geld zurückzubekommen und in Folge einen tatsächlichen Return of Investment zu erzielen?

Ich habe es für alle vier Anbieter durchgerechnet, und die Ergebnisse liegen zwischen 1.500 und 4.600 Exemplaren. Im Durchschnitt muss eine Autorin über 2.000 Bücher verkaufen, bevor sie ihre Investition zurück hat. Und „zurückhaben“ heißt hier: auf null sein. Verdient hat sie dann noch nichts.

Um diese Zahlen einzuordnen: Ein durchschnittlicher Debütroman verkauft sich im deutschsprachigen Raum über seine gesamte Lebensdauer einige Hundert Mal. Verkauft man über 1.000 Stück, gilt das bereits als deutlicher Erfolg. Debüts ohne Marketing liegen dabei oft deutlich darunter. Die 2.000 Bücher für den Break-Even sind im Szenario eines DKZV also fast schon utopisch.

Zahlen und trotzdem die Rechte abgeben

Neben der Rechnung, die nicht aufgeht, gibt es einen zweiten Punkt, der mich beim Lesen der Verträge sprachlos gemacht hat. Die Autorin zahlt und gibt trotzdem die Rechte an ihrem Werk ab.

In jedem der vier Verträge überträgt sie dem Anbieter exklusive Verwertungsrechte, teilweise räumlich unbeschränkt, in allen Sprachen und für die Dauer des Urheberrechts (also bis 70 Jahre nach dem Tod der Autorin), inklusive Verfilmung, Vertonung und Lizenzvergabe an Dritte. Auch wenn seriöse Verlage sich oft ähnliche Nutzungsrechte einräumen lassen, werden solche Klauseln von Autorenverbänden sehr kritisch gesehen. Daher handeln Agenturen oder Autor:innen immer öfter feste Vertragslaufzeiten aus, die zwischen 7 und 15 Jahren liegen und sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

Unterm Strich bekommt man bei DKZV also eine Veröffentlichung zu höheren Kosten als im Selfpublishing und mit den Einschränkungen eines Verlagsvertrags, ohne die Vorteile von beidem.

Die Autorin trägt das Risiko und gibt dennoch die Rechte und die Kontrolle ab.

Was sich im Kleingedruckten versteckt

Die eigentlichen Überraschungen stehen nicht auf den ersten Seiten der Verträge, sondern weiter hinten, wo die Aufmerksamkeit beim Lesen naturgemäß etwas nachlässt.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Zwei der vier Verträge enthalten eine Vertraulichkeitsklausel. Diese besagt, dass der Vertragsinhalt und der Ablauf der Zusammenarbeit zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln sind. Wer unterschreibt, darf also nie öffentlich darüber sprechen, was im Vertrag steht und wie die Zusammenarbeit verlaufen ist. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu verstehen, wem diese Klausel nutzt: nicht der Autorin, die vielleicht andere warnen möchte, sondern dem Anbieter, der genau das verhindern will.

„Rückzahlungsgarantie“

Einer der Anbieter wirbt mit einer „Rückzahlungsgarantie“ des vorab geleisteten “Programmbeitrags”, die greift, sobald 750 Exemplare über den verlagseigenen Onlineshop verkauft wurden. Wohlgemerkt: nur über den eigenen Onlineshop, nicht über Amazon, nicht über den Buchhandel. Die Chancen für eine unbekannte Fantasy Autorin, ihr Debüt über einen Verlagsshop, den die wenigsten Leser:innen je besuchen werden, 750 mal zu verkaufen, liegt irgendwo zwischen theoretisch und guter Witz.

Zusatzleistungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung bietet ein anderer Anbieter eine ganze Liste an optionalen Leisungen, die gegen „geringe“ Gebühr zum eigentlichen Veröffentlichungspaket dazugebucht werden können. Eine Veröffentlichung als E-Book gibt es hier um schlappe 290 Euro, die Tantiemen betragen dabei 50% vom Nettoverkaufspreis.
Auch das angepriesene „Marketingpaket“ zum Preis von 190 Euro lohnt einer näheren Betrachtung. Würde man die aufgezählten Werbeschaltungen auf zwei bekannten, wenn auch wenig relevanten, Plattformen selbst buchen, würde man nur ca. die Hälfte, nämlich 98 Euro, bezahlen.

Verwaltungsspesen

Zwei der Anbieter berechnen bei jeder Honorarabrechnung 10 Euro Verwaltungsspesen. Die Autorin zahlt also dafür, ihr eigenes Geld überwiesen zu bekommen.

Vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag? Möglich aber teuer!

Wer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte, erlebt bei einem der Anbieter eine weitere Überraschung. Die Autorin muss in diesem Fall die gesamte bis dahin aufgewendete Arbeitszeit nach Stundensatz bezahlen. Dazu kommt eine Entschädigungszahlung an den Verlag für „entgangene Einnahmen aus dem Buchverkauf“. Wie hoch diese ist, wird nicht beziffert. Es ist aber davon auszugehen, dass es kein günstiges Vergnügen sein dürfte.
Der Vertragsausstieg ist zudem selbstverständlich erst möglich, wenn man die Veröffentlichungskosten vollständig bezahlt hat. Wer in Raten zahlt und nach der dritten Rate merkt, dass das Ganze ein Fehler war, muss also erst die restlichen Raten begleichen, bevor man überhaupt über einen Ausstieg sprechen kann.

Normvertrag?

Drei der vier Anbieter behaupten außerdem, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhten auf „Auszügen aus dem Normvertrag“ zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Das klingt nach Branchenstandard und Seriosität, geht aber an der Wahrheit vorbei, denn der Normvertrag kennt weder eine Kostenbeteiligung der Autorin noch Tantiemen, die erst nach dem 500. verkauften Exemplar ausbezahlt werden. Einzelne Formulierungen aus einem Branchenstandard zu übernehmen und in einen Vertrag einzubauen, der diesem Standard in seinen Kernpunkten widerspricht, ist bestenfalls irreführend.

Warum trotzdem jemand unterschreibt

Vanity-Press

Seien wir ehrlich: Alle Autor:innen haben ein Ego. Und diesem Ego schmeichelt es ungemein, wenn sich ein „Verlag“ für das eigene Buch interessiert, wenn jemand sagt, er glaube an den Text, wenn plötzlich von Handelsvertretern, Bestseller-Listen und Buchhandlungspräsenz die Rede ist. „Ich bin Verlagsautorin“ klingt einfach nach mehr Prestige als „Ich habe mein Buch selbst veröffentlicht“, auch wenn sich die Realität im Buchmarkt längst verändert hat.

Im Englischen gibt es für dieses Geschäftsmodell einen Begriff, der unangenehm ehrlich ist: Vanity Press, also “Eitelkeitsverlag”. Er beschreibt Anbieter, deren eigentliches Produkt nicht das Buch ist, sondern das Gefühl, als Verlagsautor:in ausgewählt worden zu sein. Die Leistungen, die in den Verträgen stehen, sind Standardleistungen, die jeder Selfpublishing-Dienstleister für einen Bruchteil der Kosten anbietet. Was verkauft wird, ist das Wort „Verlag“ auf dem Cover und die Illusion, dass jemand an das Buch glaubt.

Machtgefälle und Autorität

Ein weiterer Grund, warum viele Debütautor:innen solche Verträge nicht hinterfragen, ist das Autoritätsgefälle: Auf der einen Seite steht ein Geschäftsführer, der souverän über Markteinführung spricht, oder eine Lektor:in, die die Markttauglichkeit und das Potenzial des Manuskripts in den Himmel lobt und auf der anderen Seite eine Debütautorin, die keine Vergleichswerte hat. In dieser Konstellation fühlt es sich falsch an, kritische Fragen zum „Kostenbeitrag“ zu stellen, besonders wenn ebenjener Geschäftsführer oder die Lektorin in einer Mail schreibt, dass der Platz im Programm „nur 14 Tage reserviert“ sei.

Ich habe übrigens trotzdem nachgefragt, und das Ergebnis war vielsagend: Keine einzige kritische Frage zum Selbstkostenbeitrag wurde schriftlich beantwortet, stattdessen wurde mir angeboten, die offenen Fragen in einem Telefonat zu klären. Ich habe dankend abgelehnt.

Warum Selfpublishing der bessere Weg ist

Wir zücken noch einmal den Taschenrechner. Denn, wer behauptet, eine Veröffentlichung im Selfpublishing ist genauso mit Kosten verbunden, hat natürlich Recht.

Wenn man das Ganze aber genauer berechnet, wird schnell klar, welcher Weg der günstigere ist:
Wer ein Buch im Selfpublishing veröffentlicht, gibt je nach Umfang des Buches, Anspruch und Budget unterschiedlich viel aus:
Ein Lektorat kostet bei 250 Normseiten rund 2.000 bis 2.500 Euro (8 bis 10 Euro pro Normseite)
ein Korrektorat etwa 875 Euro
Den Buchsatz gibt es professionell gestaltet ab ca. 350 Euro oder günstiger, wenn man ihn mit Tools wie Vellum oder Atticus selbst macht
Ein Premade-Cover gibt es ab ca. 150€. Maßanfertigungen sind je nach Genre und Designer entsprechend teurer und ab ca. 500€ zu haben.

Wer spart, wo es verantwortbar ist oder eventuell auch die Vergünstigungen als Mitglied im Selfpublisher-Verband nutzt, kommt vielleicht mit ca. 1.500 bis 2.000 Euro hin, die professionelle Version mit Lektorat, Korrektorat, Custom-Cover und Buchsatz liegt Pi mal Daumen bei 3.500 bis 4.500 Euro.

Das klingt auf den ersten Blick kaum günstiger als ein DKZV, und genau deshalb ist es so wichtig, auf die andere Seite der Rechnung zu schauen:

Im Selfpublishing liegen die Tantiemen bei 60 bis 70 Prozent bei Ebooks und 20 bis 30 Prozent des Listenpreises bei Prints, und zwar ab dem ersten verkauften Exemplar, alle Rechte bleiben bei der Autorin, die auch die kreative Kontrolle über das Projekt behält und entscheiden darf, wo und wie sie Werbung für ihr Buch macht. Der Break-Even ist mit diesen Voraussetzungen also zumindest in Reichweite.

Fazit

Wenn du einen Vertrag mit Kostenbeteiligung auf dem Tisch hast, unterschreibe nichts, bevor du nicht nachgerechnet hast. Nimm den Kostenbeitrag, teile ihn durch die Tantieme pro Buch, addiere die 500 honorarfreien Exemplare dazu, wenn diese Klausel im Vertrag steht, und vergleiche die Zahl, die dabei herauskommt, mit den durchschnittlichen Verkaufszahlen eines Debütromans. Diese Rechnung dauert fünf Minuten und kann dir Tausende Euro und Jahre voller Frustration ersparen.

Lass dich nicht unter Zeitdruck setzen, auch wenn in der Mail steht, dass der Platz im Programm nur begrenzt verfügbar sei. Zeige den Vertrag jemandem, der sich auskennt, wende dich an die Rechtsberatung des VS in ver.di, informiere dich auf fairlag.org oder tausche dich mit anderen Autor:innen aus.

Und wenn dir jemand erzählt, dass du als Autor:in „in dein Buch investieren“ musst: Ja, das stimmt. Aber investiere lieber in ein gutes Lektorat, ein professionelles Cover und einen sauberen Buchsatz als in einen Anbieter, der dir die Rechte an deinem Werk abnimmt und die Tantiemen für die ersten 500 Verkäufe gleich mit.


Dieser Artikel ist Teil 3 der Aufklärungsreihe zu Druckkostenzuschussverlagen. Teil 1 erklärt, was DKZV sind und woran du sie erkennst. Teil 2 beschreibt das Experiment und die Antworten der vier Anbieter. 



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