Steuertipps für Autorinnen

5 Steuertipps für Selfpublisher


Anmerkung: Dies ist ein Gastartikel unseres Fördermitglieds Kia Kahawa.

Neues Jahr, neue Steuern. Auch 2024 kommt die Steuererklärung auf uns zu. Als Selfpublisher:innen, egal wie erfolgreich, will das Finanzamt unsere Einnahmen und Ausgaben sehen. Für viele ist das Stress und die eine Aufgabe im Jahr, die so wirklich gar keinen Spaß macht. Nicht so für Kia Kahawa. Kia liebt Steuern (Anmerkung von Team Kahawa: Nein, wir können uns das auch nicht erklären) und gibt dir hier ein paar kleine Steuertipps, mit denen du dir das Leben leichter machen kannst.

Steuertipp 1: Bewahre alle Belege auf

Belege sind Nachweise über deine Ausgaben als Selfpublisher:in. Du musst sie zwar nur selten dem Finanzamt vorlegen (tatsächlich nur auf Nachfrage), aber sie dienen dir auch als Erinnerung an deine Ausgaben.

Nicht bei jedem Beleg ist direkt klar, ob es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt. Häufig vergessen wir schlicht, was wir alles in der Steuererklärung angeben können. Gehst du beispielsweise auf der Buchmesse mit anderen Autoren und Autorinnen essen, könnte es sich bei der Rechnung um abschreibbare Bewirtungskosten handeln. Holst du verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke ab, sind die Kosten vielleicht eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens übersteigen.

Lass dir bei Spenden an gemeinnützige Vereine immer die Spendenquittung aushändigen. Auch, wenn es nur 20 Euro sind. Die Zahl summiert sich über das Jahr und Spenden sind immer absetzbar.

Obwohl du Belege nicht direkt beim Finanzamt vorlegen musst, solltest du in der Steuererklärung nichts angeben, zu dem du keinen Beleg hast. Fragt das Finanzamt doch mal nach, kann das dazu führen, dass du ihnen Geld zurückgeben musst. Außerdem dienen dir die Belege auch als Übersicht, was uns zum nächsten Tipp führt.

Steuertipp 2: Lege dir einen Steuerordner an

Ein eigener Ordner für alle Unterlagen, Dokumente und Belege, die für deine Steuer wichtig sind, ist Gold wert.

Lege den Ordner so an, dass du innerhalb weniger Handgriffe alle Belege und Unterlagen in den Ordner sortieren kannst.

Nichts ist schlimmer, als wenn du deine Steuererklärung machen willst und zuerst deine Unterlagen und Belege zusammensuchen musst. Vor allem, wenn du die Steuererklärung nicht gerne machst, solltest du jede unnötige Hürde umschiffen, die sich dir in den Weg stellen kann oder die du dir selbst in den Weg legen kannst.

Ein eigener Steuerordner ist deshalb das perfekte Mittel, um direkt mit deiner Steuererklärung starten zu können, wenn du die Muße dazu hast.

Wenn wir von Ordnern sprechen, haben wir heutzutage häufig einen Ordner auf unserem Computer im Sinn. Für deine Steuern ist aber ein Ordner aus Papier sinnvoller.

Warum? Weil du darin schnell und ohne großen Aufwand alles ablegen kannst.

Am besten passt du den Steuerordner nach dem Musterbogen zur Steuererklärung an. Das kannst du beispielsweise durch Trennblätter machen, die für die einzelnen Bereiche stehen. Du hast ein Trennblatt für außergewöhnliche Belastungen, ein Trennblatt für Sonderausgaben usw.

So kannst du über das Jahr hinweg alles in den Ordner sortieren und hast dann für die Steuererklärung schon alles am richtigen Ort.

Wenn du etwas ablegen willst, geht das schnell: Ordner auf – Beleg rein – Ordner zu – fertig.

Bei einem digitalen Ordner musst du extra alles einscannen, zahlreiche Unterordner anlegen, um eine Sortierung vorzunehmen und den Überblick nicht zu verlieren.

Hin und wieder erhältst du auch digitale Belege oder Rechnungen. Diese legst du digital ab, aber mache dir dazu einen kleinen Notizzettel mit einem Hinweis auf den digitalen Beleg, den du in deinen Papierordner legst. Dann hast du weiterhin alles an einem Ort.

Alternativ kannst du dir auch eine Liste in deinem Papierordner anlegen, auf der du alle digitalen Belege vermerkst. Mit einem sortierten Papierordner geht nichts verloren.

Steuertipp 3: Nutze eine Buchhaltungssoftware

Dieser Steuertipp richtet sich vor allem an Selfpublisher:innen, die viele verschiedene Ausgaben und Einnahmen haben. Autor:innen verdienen schließlich nicht nur an ihren Buchverkäufen und sie geben nicht nur Geld für Schreibmaschinen aus.

Um dir die Buchhaltung und die Steuererklärung einfach zu machen, nutze eine Buchhaltungssoftware. Diese Programme haben den Vorteil, dass sie Fehler im Grunde unmöglich machen. Sie nehmen dir die Arbeit ab und du kannst mit dem beruhigten Gewissen deine Steuererklärung erstellen, dass deine Buchhaltungssoftware alles korrekt für dich vorbereitet hat.

Steuertipp 4: Unterscheide freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten

Dieses Thema ist zu komplex, um es nebenbei abzuhandeln. Lese dich also selbst tiefer hinein.

Hier in der kurzen Version: Als Selfpublisher:in bist du eigentlich freiberuflich tätig. Aber nicht jede Tätigkeit von Autor:innen ist freiberuflich. Teilweise sind die Grenzen fließend, manchmal liegt es einfach im Ermessen des Finanzamts.

Wichtig sind vor allem die Wege, über die sich deine Bücher verkaufen. Verkaufst du deine Bücher selbst, ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Kaufen Leser deine Bücher im Geschäft, erhältst du die Tantiemen als Freiberufler:in.

Es gibt zahlreiche Faktoren, die du als Selfpublisher:in in Freiberuf und Gewerbe unterteilen musst. Verkäufe, Betriebsausgaben, andere Beschäftigungen neben der Schreiberei und so weiter.

Mach dich unbedingt damit vertraut. Ein guter Einstieg ist dieser Blogartikel von Kia Kahawa.

Steuertipp 5: Mache dich mit der Kleinunternehmerregel vertraut

Als Selfpublisher:in bist du in einem Freiberuf tätig. Das hat einige Vorteile. Unter anderem kannst du von der Kleinunternehmerregel profitieren. Das bedeutet, dass du dir keine Gedanken um die Umsatzsteuer machen musst.

Das erleichtert dir die Erstellung von Rechnungen und auch die Buchhaltung, da du die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer:in nicht ausweisen musst. Allerdings darfst du auch keine Vorsteuer geltend machen.

Wenn du neben deiner schriftstellerischen Tätigkeit auch ein Gewerbe führst, kannst du auch dafür die Kleinunternehmerregel anwenden. Das ist aber nur bei einem sogenannten Kleingewerbe möglich.

Wir hoffen, dir damit ein wenig durch den Steuerdschungel zu helfen, damit du dich den Rest des Jahres voll und ganz auf das Schreiben konzentrieren kannst. Solltest du dir trotzdem bei der einen oder anderen Frage zu deiner Steuer unsicher sein, hilft oft auch ein kurzes Telefonat mit deinem zuständigen Finanzamt oder ein Termin bei einem Steuerberater deines Vertrauens. Weitere Tipps zur Buchhaltung hat auch unsere Schatzmeisterin Melissa Ratsch in einem Online-Seminar für dich zusammengefasst, das du in der Online-Akademie für Mitglieder anschauen kannst.


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Rosemarie Schmitt

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Eine Antwort zu „5 Steuertipps für Selfpublisher“

  1. Avatar von Paul

    Die Steuertipps für Selfpublisher bieten eine nützliche Orientierung im Dschungel der Steuergesetze und -praktiken. Insbesondere die Betonung der Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist für viele Autoren relevant und unterstreicht die Bedeutung einer professionellen Steuerberatung. Ein gut organisierter Steuerordner und die Nutzung einer Buchhaltungssoftware können ebenfalls dazu beitragen, den steuerlichen Alltag als Selfpublisher zu erleichtern.