Häufig gestellte Fragen

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Selfpublishing bedeutet frei übersetzt das selbstständige Herausgeben von Büchern oder anderen Druckwerken. Autor:innen im Selfpublishing veröffentlichen ihre Bücher nicht über einen traditionellen Verlag, sondern bringen ihre Titel selbst, zum Beispiel über Selfpublishing-Dienstleister oder Distributoren, heraus. Selfpublisher:innen haben damit die uneingeschränkte Kontrolle über die Realisation ihrer Buchprojekte, tragen allerdings auch das gesamte (finanzielle) Risiko, das mit einer Veröffentlichung einhergeht. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Buch selbst zu veröffentlichen. Ob man selbst eine Auflage drucken lässt, mit Print-on-Demand-Anbietern zusammenarbeitet oder das Buch ausnahmslos als E-book vertreiben möchte ist letztlich eine sehr persönliche Entscheidung. Wenn du dich zu den verschiedenen Alternativen informieren willst, besuche am besten unsere Selfpublishing-Akademie. Hier stehen dir eine Reihe nützlicher Videos zu allen Themen rund um die Veröffentlichung deines Buches zur Verfügung.  

Mit seinen über 1.500 Mitgliedern übt der Selfpublisher-Verband nicht nur die wichtige Funktion der markt- und medienpolitischen Interessenvertretung aus, sondern bietet auch jedem einzelnen Mitglied nützliche und greifbare individuelle Vorteile.

In der Mitgliedschaft enthalten sind: 

  • ein digitales Jahres-Abonnement des Magazins „der selfpublisher“ aus dem Uschtrin-Verlag
  • die Präsentation von bis zu zwei Buchtiteln am Stand des Verbands auf Deutschlands größten Buchmessen in Frankfurter und Leipzig. Zudem dürfen von den Mitgliedern auch Werbematerialien am Stand ausgelegt werden. 
  • regelmäßige Weiterbildungsangebote und Online-Seminare zu den Themen Schreiben, Überarbeiten, Veröffentlichen und Marketing, die auch nachträglich jederzeit abrufbar sind. 

Zudem profitiert jedes Mitglied durch den regen Austausch und das Netzwerken mit anderen Mitgliedern in einer geschlossenen Facebook-Gruppe sowie auf zahlreichen Live-Regionaltreffen in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie von folgenden Vergünstigungen: 

  • Der Versicherer Exali bietet Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes einen günstigeren Tarif für eine Berufshaftpflicht (z. B. für Urheberrechtsfälle).
  • Mehrere Dutzend Dienstleister bieten Mitgliedern des Selfpublisher-Verbandes günstigere Preise an, darunter u. a. Lektoren, Cover-Designer, Illustratoren, Hörbuchproduzenten, Piraterie-Wächter, Werbeplattformen, Marketing-Agenturen u.v.m.

Nutze dafür einfach das Formular auf unserer Website https://www.selfpublisher-verband.de/register/ 
Schicke das ausgefüllte Formular ab und wir bearbeiten deine Anmeldung innerhalb von drei Werktagen. Sobald dein Antrag bearbeitet wurde, melden wir uns bei dir und du kannst dann alle Vorteile des Verbands nutzen.

Nein. Falls du noch kein Buch veröffentlichst hast, dich aber mit dem Gedanken beschäftigst und gerne schon im Vorfeld die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft, wie etwa die zahlreichen Online-Lerneinheiten nutzen möchtest, dann kannst du dem Verband als assoziiertes Mitglied beitreten. Assoziierte Mitglieder können alle Vorteile nutzen, sind aber bei der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Sobald du dein Buch veröffentlicht und diese Veröffentlichung der Geschäftsstelle gemeldet hast, wirst du zu einem ordentlichen Mitglied. 

Die Mitgliedschaft kostet regulär 120 € (10 € pro Monat) pro Jahr. Alle assoziierten Mitglieder zahlen 96 € pro Jahr (8 € pro Monat)

Mit Nachweis erhalten Student:innen einen Rabatt von 50 %. 

Sozialermäßigung aufgrund der finanziellen Situation sind auf Antrag und gegen Nachweis möglich. 

Angehörige von Mitgliedern zahlen, sofern sie im gleichen Haushalt leben oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur den halben Mitgliedsbeitrag. 

Wenn du dem Verband während des laufenden Geschäftsjahres beitrittst, zahlst du im ersten Jahr den Mitgliedsbeitrag nur für die Monate, in denen du tatsächlich Mitglied warst.
Trittst du beispielsweise im Juli bei, ist der Mitgliedsbeitrag nur von Juli bis Dezember zu leisten.

Bitte beachte, dass der Mitgliedsbeitrag nicht refundiert wird, wenn du deine Mitgliedschaft während des Geschäftsjahres kündigst, da deine Mitgliedschaft auch in diesem Fall erst mit 31. Dezember endet. Siehe dazu auch unsere Verbandssatzung und die Beitragsordnung.

Schüler und Studenten erhalten auf Antrag und gegen Nachweis 50 % Rabatt auf den Jahresbeitrag.  

Angehörige von Mitgliedern zahlen, sofern sie im gleichen Haushalt leben oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur den halben Mitgliedsbeitrag. 

Sozial-Ermäßigung aufgrund der finanziellen Situation ist auf Antrag möglich, ein Nachweis ist auf Nachfrage des Verbands zu erbringen. Der Erhalt der Sozial-Ermäßigung wird vom Vorstand vertraulich behandelt. Er wird statistisch erfasst, da dies für die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge und des Verbandsvermögens notwendig ist. Die Namen der Empfänger sind ausschließlich dem Vorstand bekannt.

Ja, auch in diesem Fall gewährt der Verband 50% Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag. Bitte schicke uns nach deiner Anmeldung einen Nachweis.

Ihr könnt gemeinsam die Vorteile der Bloggerlounge nutzen, allerdings werdet ihr nur mit einem Facebook-Profil in die Gruppe aufgenommen. 

Wenn du bisher als Verlagsautor:in tätig warst, allerdings vorhast in näherer Zukunft ein Buch im Selfpublishing herauszubringen, dann kannst du dem Verband als assoziiertes Mitglied beitreten. Bitte beachte in dem Zusammenhang aber, dass deine Verlagsbücher weder auf der Website hochgeladen werden können, noch auf den Buchmessen an unserem Stand ausgestellt werden können oder in unserem Newsletter aufgenommen werden. Auch bei Signierstunden oder Lesungen, die über den Verband organisiert werden, können keine Verlagstitel berücksichtigt werden.

Als Hybrid-Autor:in, die in der Vergangenheit sowohl im Verlag als auch im Selfpublishing veröffentlicht hat, kannst du ordentliches Mitglied im Verband werden. Bitte beachte in dem Zusammenhang aber, dass deine Verlagsbücher weder auf der Website hochgeladen werden können, noch auf den Buchmessen an unserem Stand ausgestellt werden können oder in unserem Newsletter aufgenommen werden. Auch bei Signierstunden oder Lesungen, die über den Verband organisiert werden, können keine Verlagstitel berücksichtigt werden. Wir können all diese Services nur für deine Selfpublishing-Titel bieten.

Wenn du für die Veröffentlichung deiner Bücher einen eigenen Verlag gegründet hast und dort ausschließlich deine Werke publizierst, giltst du unserem Verständnis nach als Selfpublisher:in und kannst ordentliches Mitglied werden.

Sobald allerdings die Verlagstätigkeit schwerer wiegt, als die Autorentätigkeit, giltst du als Verleger.

Ein Beispiel: Autor X hat 3 seiner eigenen Bücher im Eigenverlag veröffentlicht. Nach und nach bietet er aber auch anderen Autor:innen an, in seinem Verlag zu veröffentlichen. Bald überschreitet die Anzahl der Bücher anderer Autor:innen die Anzahl der eigenen Bücher im Verlag – Hier überwiegt die Verlagstätigkeit.

Auch Bücher, die in solchen Klein- und Kleinstverlagen erschienen sind, können wir leider nicht in unseren Katalog aufnehmen oder an den Messeständen ausstellen.

Gib uns Änderungen deiner Bankverbindung bitte per E-Mail bekannt. 

Bei Mitgliedern aus dem EU-Raum wird aus organisatorischen Gründen das Lastschriftverfahren bevorzugt. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder aus der Schweiz oder einem Nicht-EU-Land, da hier ein Einzugsverfahren nicht möglich ist.

Alle Mitgliedsbeiträge, für die das Lastschriftverfahren gewählt wurde, werden für das neue Beitragsjahr bis Mitte Februar abgebucht. Bei unterjährigen Neuanmeldungen wird der Mitgliedsbeitrag binnen 14 Tagen nach Aufnahme als Mitglied abgebucht. 

In der Regel werden alle Mitgliedsbeiträge, für die das Lastschriftverfahren gewählt wurde, für das neue Beitragsjahr bis Mitte Februar abgebucht. Sollte keine Abbuchung erfolgt sein, kontrolliere bitte die angegebene Bankdaten in deinem Profil und kontaktiere uns, falls ein Fehler vorliegt.

Bitte gib uns gegebenenfalls deine neue Bankverbindung bekannt. Allenfalls entstandene Bearbeitungsgebühren oder Überweisungsgebühren müssen wir dir leider in Rechnung stellen.

Der „selfpublisher“ erscheint viermal im Jahr, jeweils zu Beginn des neuen Quartals.

Bitte beachte, dass der „selfpublisher“ unseren Mitgliedern nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird. Wenn du zusätzlich eine gedruckte Ausgabe erhalten möchtest, kannst du beim Uschtrin Verlag ein vergünstigtes Abo auf das Printmagazin abschließen. Unter dem Reiter „Vergünstigungen“ im Mitgliederbereich kannst du die genauen Konditionen zum vergünstigten Printabo und den Link zur Bestellung abrufen.

Die digitale Ausgabe des aktuellen Magazins der „selfpublisher“ findest du im Mitgliederbereich unter „der selfpublisher“ bzw. auch über den Menüpunkt „der selfpublisher“ im Menü „Mitglieder“. Bitte beachte, dass du als Mitglied auf der Website eingeloggt sein musst, um den Menüpunkt zu sehen bzw. in den Mitgliederbereich zu gelangen.

Wenn du bereits ein Abo der Zeitschrift hast und die Printversion nicht weiter erhalten möchtest, dann melde dich bitte beim Uschtrin Verlag. Kündigungen von bestehenden Abos können wir leider nicht für dich vornehmen.

Wenn du als assoziiertes Mitglied dein erstes Buch im Selfpublishing veröffentlicht hast, dann melde dich bitte per E-Mail in der Geschäftsstelle. Gib in deinem Mail den Titel und das Veröffentlichungsdatum deines Buches an. Dein Mitgliedsstatus wird dann gerne abgeändert.

Bitte beachte, dass sich der Mitgliedsstatus nicht automatisch ändert, wenn du ein Buch in den Bücherkatalog hochlädst.

Abgesehen davon, dass ordentliche Mitglieder natürlich für ein offizielles Amt (Vorstand, Beirat, Ethik-Kommission) kandidieren können, gibt es auch noch die folgenden Möglichkeiten für persönliches Engagement: 

  • Du kannst in deiner Region ein Regionaltreffen initiieren, organisieren und etablieren.
  • Du kannst dich in den Sparten des Verbands mit gleichgesinnten Autor:innen austauschen.
  • Du kannst dich in der Facebookgruppe und auf dem Discord Server mit anderen Mitgliedern austauschen und dort ihre Fragen beantworten. 
  • Du kannst im sogenannten Messe-Team mitarbeiten, das einen Großteil der Messeorganisation vor den Messen übernimmt.
  • Du kannst dich als Referent im Weiterbildungsprogramm einbringen, wenn du etwas Besonderes kannst, von dem andere profitieren können.
  • Du kannst dich auf den großen Messen stundenweise als Standbetreuer:in oder Auf-/Abbauhelfer:in anbieten.
  • Du kannst in der Vorjury des Selfpublishing-Buchpreises mitarbeiten.
  • Du kannst ein Schild aufstellen und Werbematerialien des Verbandes auslegen, wenn du dich mit einem eigenen Tisch oder Stand auf einer regionalen Buchmesse präsentierst.

Immer mal wieder bittet der Vorstand in Newslettern oder in der Facebookgruppe um helfende Hände für dies und das. Und er ist sehr dankbar, wenn du dich dann meldest. Jedes Mitglied hat Zugang zum verbandseigenen Discord Server und der Facebookgruppe und kann sich dort mit anderen Mitgliedern vernetzen.

Die verschiedenen Sparten des Verbandes leben ebenfalls vom regen Austausch ihrer Mitglieder. 

Um sich auch offline zu vernetzen, gibt es Regionaltreffen, die von allen Mitgliedern organisiert werden können. Wenn es also noch kein Treffen in deiner Region gibt, kannst du selbst die Initiative ergreifen und ein solches planen.  

Der Vorstand des Verbandes begrüßt die Organisation von Regionaltreffen ausdrücklich, fördert und unterstützt sie. Aber es übersteigt die organisatorischen und logistischen Möglichkeiten des Vorstandes bzw. der Geschäftsstelle, von zentraler Stelle aus, regionale Treffen zu initiieren, zu organisieren und auf Regelmäßigkeit hin zu etablieren.

Daher gibt es Regionaltreffen nur dort, wo einzelne Mitglieder selbst die Initiative für die Organisation und Etablierung eines Regionaltreffens übernehmen. Vorstand und Geschäftsstelle unterstützen diese Regional-Koordinatoren in der Kommunikation, aber die organisatorische Arbeit vor Ort obliegt dem jeweiligen Regional-Koordinator vor Ort. 

Mit anderen Worten: Wenn du gerne die Initiative und die Organisation eines Regionaltreffens in deiner Region übernehmen möchtest, könnte es auch bald ein solches in deiner Nähe geben. Die Geschäftsstelle prüft im Vorfeld gerne für dich das Mitgliederpotential in deiner Region.

Verbandssparten sind Gruppen innerhalb des Verbands, in denen sich Mitglieder zu bestimmten Themen austauschen, z. B. die Debüt-Autor:innen oder die Vollzeit-Autor:innen. Die Sparten organisieren sich selbst und es können beliebig neue Gruppen innerhalb des Verbands gegründet werden.

Jeweils zwei Wochen vor Webinar-Beginn erhalten unsere Mitglieder eine E-Mail mit den Informationen zum Webinar und dem Zoomlink – eine separate Anmeldung zum Webinar ist nicht nötig.

Die Teilnehmenden sind während des Webinars nicht mit der Kamera zu sehen, können aber jederzeit Fragen stellen. Die Webinare werden aufgezeichnet und abgespeichert, sodass sie jederzeit wieder angeschaut werden können. Falls die Vortragenden Handouts vorbereitet haben, werden diese ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Bei der Jahreshauptversammlung kannst du mit deiner Stimme den Vorstand, den Beirat und die Ethikkomission wählen.  Die Jahreshauptversammlung findet online via Zoom statt. 

Wenn du deine Mitgliedschaft beenden möchtest, dann teile uns dies bitte per E-Mail mit. Bitte gib in deiner Kündigung deinen registrierten Namen und deine Mitgliedsnummer an.
Nach der Bearbeitung deiner Kündigung erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.
Bitte beachte die Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende.
Deine Kündigung muss uns bis spätestens 30. November des laufenden Geschäftsjahres erreichen, damit du mit 31. Dezember aus dem Verband ausscheiden kannst. Eine unterjährige Kündigung sieht die Satzung nicht vor.

Die Mitgliedschaft besteht für alle Mitglieder gleich bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wer seine Mitgliedschaft unterjährig (bis spätestens zum 30. November) kündigt, scheidet als Mitglied erst am 31. Dezember aus dem Verband aus.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Möchtest du also zum Ende des Jahres aus dem Verband ausscheiden, dann muss uns deine Kündigung bis spätestens 30. November erreichen.

Wer im Dezember kündigt, bleibt Mitglied bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft unterjährig sieht die Satzung nicht vor.

Deine Mitgliedsnummer erhältst du mit der Willkommens-E-Mail beim Eintritt in den Verband. Bewahre Sie gut auf, da du die Mitgliedsnummer bei den meisten Rabattangeboten, bei der Einsendung deiner Bücher für unsere Messen, …usw. angeben musst.

Du findest deine Mitgliedsnummer außerdem am Ende eines jeden Newsletters, den du vom Verband bekommst.

Das Organisations- und Entscheidungsgremium des Verbandes ist der Vorstand. Er besteht aus fünf Ämtern, die stets für ein Jahr von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung gewählt und besetzt werden:

1. Vorsitzende/r 

2. Vorsitzende/r 

Geschäftsführer/in 

Schatzmeister/in 

Beisitzer/in 

Hier findest du die aktuellen Vorstandsmitglieder. 

Unterstützt und beraten wird der Vorstand durch den Beirat. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Hier findest du den aktuellen Beirat. 

Für die Mitgliederverwaltung, die Verbandsadministration und das Messestand-Management ist die Geschäftsstelle verantwortlich, die derzeit von Christina Loböck geführt wird. Erreichbar ist die Geschäftsstelle per E-mail.

Für die Prüfung von Vorfällen bezüglich der Fairness-Regeln ist die Ethik-Kommission verantwortlich. Sie besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt werden. Hier findest du die aktuellen Mitglieder der Ethik-Kommission.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Alle ordentlichen Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich für die Wahl in den Vorstand aufstellen lassen. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich online per Zoom statt. Eine Einladung ergeht zeitgerecht per E-mail an alle Mitglieder.

Oft liegt in diesem Fall der Fehler beim Benutzernamen. Achte daher bitte unbedingt darauf, im Feld „Benutzername oder E-Mail Adresse“ die E-Mail Adresse einzugeben, mit der du dich beim Verband registriert hast. Solltest du nicht mehr wissen, welche E-Mail Adresse das ist, kannst du dich per Mail an unsere Geschäftsstelle wenden.

Falls du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses ganz einfach mit Klick auf „Passwort vergessen“ zurücksetzen.

Um dein Passwort für den Mitgliederbereich zurückzusetzen, gehe bitte auf „Anmelden“ und klicke dann auf „Passwort vergessen“. Auf der folgenden Seite musst du deinen Benutzernamen eingeben. Bitte beachte, dass der Benutzername IMMER die E-Mail Adresse ist, mit der du dich im Verband registriert hast. Dies kann nachträglich nicht geändert werden, auch wenn du deine E-Mail Adresse aktualisierst. Du bekommst dann zwar alle E-Mails an die neue Adresse (so auch den Link zum Zurücksetzen des Passworts), dein Benutzername bleibt aber die alte E-Mail Adresse.

Bitte beachte, dass der Benutzername IMMER die E-Mail Adresse ist, mit der du dich im Verband registriert hast. Dies kann nachträglich nicht geändert werden, auch wenn sich deine E-Mail Adresse ändern sollte. Du bekommst nach der Änderung deiner E-Mail Adresse zwar alle E-Mails an deine neue Adresse geschickt (so z.B. auch den Link, um das Passwort zurückzusetzen), der Benutzername bleibt allerdings deine alte E-Mail Adresse.

Um deine bei der Anmeldung im Verband hinterlegten Daten zu ändern, log dich bitte auf der Website ein. Gehe dann auf „Mitgliederbereich“ – „Profil“. Unter „Mitgliedschaft“ kannst du deine Daten ändern. Vergiss nicht, deine Änderungen mit Klick auf den „Speichern“-Button zu speichern, damit sie übernommen werden.

Um ein neues Pseudonym (Autor:innenseite) auf unserer Website anzulegen, log dich bitte auf der Website ein und gehe in den Mitgliederbereich. Klicke dann auf „Mein Profil“. Unter „Pseudonyme“ kannst du mit Klick auf „+ neues Pseudonym“ ein neues Pseudonym anlegen.
Fülle dazu zuerst das Formular aus, achte darauf, dass alle Pflichtfelder von dir befüllt wurden. Klicke auf „Speichern“.
Im nächsten Schritt musst du ein Profilbild für dieses Pseudonym hochladen.
Achte dabei auf die Vorgaben: Wähle am besten ein quadratisches Bild mit den Maßen 1000 x 1000 Pixel. Du kannst nur Bilder im Dateiformat .jpg oder .webp hochladen. Das Uploadlimit liegt bei 10MB. Sollte deine Bilddatei größer sein, musst du sie vor dem Upload verkleinern. Der Name der Datei darf keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten! Wenn der Upload geklappt hat, erscheint dein Bild im Formular.
Scrolle danach zum Ende des Formulars und klicke zuerst auf „Speichern“ und dann auf „Freigeben“.

Du kannst dein Pseudonym auch jederzeit im Nachhinein bearbeiten. Klicke dazu einfach unter dem entsprechenden Pseudonym auf „Bearbeiten“.

Wenn du Bücher unter mehreren Pseudonymen schreibst oder ev. auch mit deinem Klarnamen auftrittst, kannst du auswählen, ob alle deine Pseudonyme untereinander verknüpft werden sollen oder nicht.
Du kannst beim Erstellen jedes Pseudonyms individuell auswählen, ob es mit deinen anderen Pseudonymen verknüpft werden soll. Dazu wählst du im Feld „Andere öffentliche Pseudonyme“ die Pseudonyme auf, die verknüpft werden sollen. Wenn du das nicht möchtest, lass dieses Feld einfach frei.

Bevor du ein Buch für unseren Bücherkatalog hochladen kannst, musst du erst ein Pseudonym (= Autor:innenseite / Autor:innenprofil) auf der Website angelegt haben. Wie das funktioniert wird weiter oben erklärt).
Wenn dein Pseudonym angelegt ist, verfährst du wie folgt:
Log dich auf der Website ein und gehe in den Mitgliederbereich.
Klicke auf „Bücher“
Klicke auf „+ neues Buch“. Im nächsten Schritt wirst du nach der ISBN des Buches gefragt. Wenn dein Buch im VlB gelistet ist, kannst du hier die ISBN eingeben. Einige Daten des Buches werden dann automatisch in das folgende Formular übernommen. Alternativ klicke auf „Überspringen“ – du gelangst dann direkt zum Formular und kannst alle Daten manuell eingeben.
Fülle danach das Formular aus und achte darauf, alle Pflichtfelder zu befüllen, bevor du auf „Speichern“ klickst.
Nach dem Speichern musst du noch das Cover deines Buches hochladen.
Achte beim Upload des Buchcovers bitte auf Folgendes:
Lade ausschließlich das Frontcover des Buches hoch. (Bitte keine ganzen Umschläge, Mock-ups oder ähnliches).
Du kannst nur Bilder im Dateiformat .jpg oder .webp hochladen. Das Uploadlimit liegt bei 10MB. Sollte deine Bilddatei größer sein, musst du sie vor dem Upload verkleinern. Der Name der Datei darf keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten! Wenn der Upload geklappt hat, erscheint dein Bild im Formular.
Wenn der Upload geklappt hat, scrolle bitte zum Ende des Formulars und klicke auf „Freigabe erbitten“.
Unsere Moderatoren prüfen deine Angaben und schalten dein Buch innerhalb von wenigen Tagen frei oder geben es an dich zum Bearbeiten zurück, wenn Angaben fehlen oder es Änderungen bedarf.


Auch wenn dein Buch im VlB gelistet ist, kann es manchmal bei der Abfrage zu Fehlern kommen. Du kannst dein Buch selbstverständlich trotzdem hochladen. Klicke dazu einfach bei der ISBN-Abfrage auf „Überspringen“ und fülle die Metadaten deines Buches manuell aus.


Um dem Bücherkatalog einheitlich und für Leser:innen ansprechend zu gestalten und damit auch ein professionelle Außenwirkung zu erzielen, werden alle Bücher vor der Freigabe von unseren Moderatoren manuell überprüft. Bitte habe etwas Geduld, wenn dies nicht sofort nach dem Upload passiert. In der Regel werden die hochgeladenen Bücher einmal täglich (Ausnahme an Wochenenden) kontrolliert und freigeschalten.

Sollten bestimmte Angaben bei deinem Buch fehlen oder fehlerhaft sein, so wird das Buch nicht für den Katalog freigeschalten sondern zur Bearbeitung an dich zurückgegeben.
Bitte beachte: Wir unterziehen dein Buch keiner inhaltlichen Qualitätskontrolle, geben es dir aber nochmal zur Korrektur zurück, sollte zum Beispiel das Coverbild nicht den Anforderungen entsprechen, der Klappentext voller Rechtschreibfehler sein, Links nicht funktionieren oder deine Angaben nicht stimmen.
Hier findest du eine Übersicht der Gründe, warum Bücher zurückgewiesen werden.
Bei den meisten Gründen handelt es sich um Änderungen, die verpflichtend durchgeführt werden müssen, wenn du dein Buch in den Bücherkatalog hochladen willst.
Bei einigen wenigen Gründen besteht keine Pflicht der Änderung – wir weisen dich aber darauf hin, dass hier gegebenenfalls etwas fehlt oder noch ergänzt werden sollte. Du musst diese Änderungen nicht zwingend vornehmen und kannst das Buch auch unverändert noch einmal zur Freigabe schicken. Wenn alles Weitere in Ordnung ist, wird dein Buch dann freigeschalten.

Sollte dein Buch vom Moderator nicht freigeschalten sondern an dich zurückgeschickt worden sein, siehst du dies in der Bücherübersicht im Mitgliederbereich (unter „Bücher“)
Bei den betroffenen Büchern steht unter dem Cover: „Status: Entwurf – Zurückgewiesen“
Bitte klicke bei dem betroffenen Buch auf „Bearbeiten“.
Der Grund für die Zurückweisung wird dir ganz oben am Beginn des Formulars gelb hinterlegt angezeigt.
Bitte bearbeite dein Buch dahingehend und klicke am Ende des Formulars auf „Speichern“ und dann „Freigabe erbitten“
Eine Übersicht der Gründe für die Zurückweisung eines Buches findest du hier.

Der Verband selbst veröffentlicht (verlegt) keine Bücher. Der Markt bietet mehrere unterschiedliche Wege an, sein Buch selbst zu veröffentlichen, unter anderem auch durch helfende Dienstleister, die jedoch unterschiedliche Geschäftsmodelle aufweisen und damit je nach individuellem Bedarf verschiedene Vor- und Nachteile haben.

Der Selfpublisher-Verband e.V. ist eine marktpolitische Interessenvertretung für verlagsunabhängig veröffentlichende Autor:innen.

Du kannst dich gerne in unserer Facebook-Gruppe mit anderen Mitgliedern austauschen oder eine rechtliche Erstberatung von unserem Verbands-Justiziar in Anspruch nehmen.

Mitglieder haben die Möglichkeit, uns ihre Neuerscheinungen im laufenden oder kommenden Monat bis 20. des Monats zu schicken. Diese Neuerscheinungen werden dann in unserem Leser:innennewsletter vorgestellt.
Wenn du dein Buch für den Newsletter melden möchtest, dann log dich bitte auf der Website als Mitglied ein und gehe im Mitgliederbereich auf das Kästchen „Melde uns deine Neuerscheinung“ – du findest dort alle Infos zur Meldung deiner Neuerscheinung.

Es gibt die Möglichkeit, die eigenen Bücher auf der Website des Verbands hochzuladen und Bücher auf ausgewählten Buchmessen am Stand des Verbandes auszustellen.
Neuerscheinungen werden auch in unseren Leser:innen-Newsletter aufgenommen und dort vorgestellt.
Wenn du Kooperationen mit Bloggenden suchst, gibt es auch die Möglichkeit, deine Neuerscheinung im Bloggernewsletter vorzustellen.
Der Verband verleiht außerdem jährlich den Selfpublishing Buchpreis an die besten Titel in den Bereichen Kinder- und Jugendbuch, Prosa und Sachbuch sowie in einer jährlich wechselnden Sonderkategorie.

Hierbei kann der Verband nur indirekt unterstützen, da er in erster Linie eine Interessenvertretung ist und keine Vertriebsvertretung oder Agentur.

Indirekt jedoch trägt der Verband seinen Teil dazu bei, Vorbehalte des stationären Buchhandels abzubauen und das Interesse an Selfpublisher-Titel zu fördern. Beispielsweise durch den jährlichen Deutschen Selfpublishing Preis, der empfehlenswerte und buchhandelstaugliche Titel mit großem Medienaufwand präsentiert und sich in seiner Zielrichtung gezielt an den stationären Buchhandel wendet.

Ferner präsentiert sich der Verband mit hunderten Titeln seiner Mitglieder dem Buchhandel auf den beiden größten Buchmessen in Deutschland.

Außerdem präsentieren sich die Mitglieder selbst mit ihren Büchern auf der Verbands-Webseite, die auf diese Weise als eine zentrale und bequeme Informationsquelle für interessierte Buchhändler anzusehen ist.

Die konkreten Vertriebsbemühungen jedoch (Ansprache des Buchhandels, Werbung, das Aushandeln der Konditionen und so weiter) obliegt – wie so vieles im Selfpublishing – den Autor:innen selbst.

Die genauen Anmeldeformalitäten werden ein paar Wochen vor der Messe in einem Sondernewsletter an alle Mitglieder verschickt.

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Im Sondernewsletter zur Messe wird ein Formular zu finden sein, in das man sich eintragen kann, wenn man eine Signierstunde/ ein Meet and Greet an unserem Stand halten möchte.

Für alle Informationen rund um die Messen gibt es jeweils einen Sondernewsletter, der per E-Mail an alle Mitglieder verschickt wird. 

Die Einreichfristen enden ca. 3 bis 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Messe. Die genauen Daten kannst du dem Sondernewsletter zur Messe entnehmen

Nein, der Zeitraum, in dem die Slots für die Signierstunden und Standdienste reserviert werden können, ist für alle Mitglieder gleich.

Ja, um eine Lesung auf einer Messe über den Verband zu organisieren, musst du Mitglied sein

Ein Waschzettel ist ein Infozettel, in dem alle wichtigen Daten zu deinem Buch drin stehen. Mit diesem Zettel kannst du zum Beispiel auf Buchhandlungen zugehen, um dein Buch vorzustellen. In der Ausgabe 03/2020 von unserem Mitgliedermagazin „der selfpublisher“ wird der Waschzettel ausführlich vorgestellt. Du kannst aber auch auf dem Blog unseres Fördermitglieds tolino-media vorbeischauen, wenn du Inspiration zur Gestaltung brauchst.

Sie finden alle Titel unserer Mitglieder im Bücherkatalog auf unserer Seite und können hier auch nach der Listung im VLB und nach Genre filtern. Der Selfpulisher-Verband vergibt zudem jährlich den Selfpublishing Buchpreis, bei dem die besten Neuerscheinungen in den Genres Belletristik, Sachbuch und Kinder- und Jugendbuch gekürt werden. Mehr Informationen zu den Gewinnertiteln der Vorjahre finden Sie hier.

Fördermitglieder genießen folgende Vorteile: 

  • Prominente Positionierung des Unternehmens durch eine gemeinsame Pressemitteilung, Artikel auf unserem Blog, Social-Media-Posts und Newsletter-Erwähnung
  • Listung auf unserer Website sowie auf passenden Werbematerialien (z. B. Poster an Messeständen)
  • Zugang zu unseren internen Mitgliederbereichen auf der Website sowie der geschlossenen Facebookgruppe und dem Discord-Server
  • Platzierung aktueller und relevanter News und Sonderaktionen im Abschnitt „Neues von unseren Fördermitgliedern“ im monatlichen verbandsinternen Newsletter
  • Die Möglichkeit, das eigene Unternehmen in einem Webinar den Mitgliedern vorzustellen sowie weitere Webinare mit nicht primär werblichem Inhalt anzubieten
  • Einbezug der Fördermitglieder bei Bühnenprogrammen auf den grossen Messen

Unternehmen aus der Buchbranche können Fördermitglied werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme als Fördermitglied obliegt dem Vorstand.

Wenn Sie Interesse an einer Fördermitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte per E-mail an uns. Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidung über die Aufnahme als Fördermitglied dem Vorstand obliegt.

Die Bloggerlounge wurde im August 2020 gegründet, um unseren Mitgliedern die Kontaktaufnahme zu Blogger:innen zu erleichtern. So wie Verlage eigene Verlagsblogger:innen haben, haben wir Blogger:innen, die mit unseren Mitgliedern zusammenarbeiten. Dabei nehmen die Mitglieder selbst Kontakt zu den Blogger:innen auf. Zum Beispiel über die Facebookgruppe oder sie suchen sich den Kontakt aus unserer Bloggerliste. Einmal im Monat verschicken wir auch einen Newsletter an die Blogger:innen mit Neuerscheinungen unserer Mitglieder.

Als Blogger:in kann man sich einfach über dieses Formular auf die Warteliste setzen lassen. Die Warteliste wird  zwei- bis dreimal im Jahr geprüft und es werden dann neue Blogger:innen aufgenommen. Wenn du in die Bloggerlounge aufgenommen wirst, geben wir dir Bescheid

Unser Vorstand steht Ihnen sehr gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Richten Sie Ihre Anfragen bitte einfach per Mail an uns.

Unter dem Punkt „Mitglieder“ können Sie unsere Autor:innen nach Region oder PLZ filtern und mit ihnen per E-mail Kontakt aufnehmen.

Wenn einem Mitglied des Verbands vorgeworfen wird, gegen eine der geltenden Fairnessregeln verstoßen zu haben, ist eine eingehende Untersuchung der erhobenen Vorwürfe erforderlich.

Die Ethikkommission wurde gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1. Dezember 2018 eingesetzt, um diese Untersuchungen verbandsintern durchzuführen. Nach Abschluss gibt sie dem Vorstand eine Einschätzung über die Triftigkeit der Vorwürfe. Der Vorstand entscheidet daraufhin über Konsequenzen für den Verbleib des betreffenden Mitglieds im Verband.

Das ist nicht konkret zu benennen. Sicher ist jedoch:

Jedes Mitglied hat im Fall eines Vorwurfs, gegen eine der Fairnessregeln verstoßen zu haben, die Gewissheit, dass sein Fall von der Ethikkommission vorurteilsfrei und fair geprüft wird.

Durch die Arbeit der Ethikkommission wird der Vorstand entlastet und kann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren, was wiederum den einzelnen Mitgliedern zugutekommt.

Nein. Die Ethikkommission muss dem Mitglied, gegen das ein Vorwurf erhoben wird, den Namen der Person nennen, die den Vorwurf erhebt. Nur so kann die Kommission untersuchen, ob es sich möglicherweise um ein Missverständnis zwischen den beiden Parteien oder um den Versuch der üblen Nachrede handelt. Außerdem muss das beschuldigte Mitglied die Gelegenheit erhalten, sich auf juristischem Weg gegen die Vorwürfe zu wehren.

Nein. Die Ethikkommission berichtet an den Vorstand. Dieser entscheidet über die weiteren Schritte und informiert die Mitglieder zum gegebenen Zeitpunkt.

Nein. Dafür hat die Ethikkommission keinerlei Kompetenz oder Berechtigung. Jeder, der einen Verstoß gegen eine Fairnessregel des Verbandes meldet, und jeder, der einen solchen Verstoß begangen haben soll, muss für sich selbst entscheiden, ob er juristischen Beistand in Anspruch nimmt.

Nein, das ist sie keinesfalls.

Sofern noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden und die Vorwürfe nicht gravierender Art sind, kann die Ethikkommission versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Hierzu gehört jedoch die Bereitschaft beider Parteien, die Vorwürfe ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen.

Der Begriff des Plagiats ist nicht so eindeutig, wie oft vermutet wird. Manchmal wird in der Öffentlichkeit voreilig „Plagiat“ genannt, was sich bei näherem Hinsehen als keines erweist.

Ob ein Ausschluss eines Mitglieds, dem ein Plagiat vorgeworfen wird, aus dem Verband erfolgen soll, darüber befindet der Vorstand – wie bei jedem Vorwurf gegen eine der anderen Fairnessregeln auch – nach einer fundiert begründeten Empfehlung der Ethikkommission je nach Sachlage im Einzelfall.

Nein. Die Ethikkommission sammelt Fakten, führt Gespräche mit allen Beteiligten und wertet die Informationen aus. Die Entscheidung, wie dann weiter verfahren wird, liegt allein beim Vorstand.

Deine Frage ist nicht dabei?

Dann melde dich bei uns. Hier findest du alle Kontaktmöglichkeiten.